Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien
Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Zusätzlich Referenz 16_03 DCE_PG3 © ÖDW Umwelt/AUW – V1.2 1 Bezeichnung CertIBEau als Instrument zur Verbesserung der Ab- und Regenwasserbewirtschaftung Gegenstand Verpflichtende Einführung einer Zertifizierung der bebauten Immobilien für Wasser (CertIBEau) bei allen Eigentumsübertragungen und Umwandlungen von Wohngebäuden. Begründung Die Zertifizierung der bebauten Immobilien für Wasser (CertIBEau) wurde per Erlass von Februar 2019 für neue Gebäude verbindlich vorgeschrieben (Juni 2021). Für den Teil, der sich auf die Entsorgung und Behandlung von Abwasser und Regenwasser bezieht, zielt CertIBEau darauf ab, die Übereinstimmung der Wohnungen mit den geltenden Rechtsvorschriften zu überprüfen und somit die Einleitung von Abwasser in Wasserkörper zu begrenzen. Um einen größeren Effekt auf die Verbesserung der Umwelt zu erzielen, sollte bei jeder Immobilienübertragung und jedem Wohnungsumbau ein CertIBEau-Zertifikat erstellt werden. Tatsächlich erreichen einige Wasserkörper den guten Zustand nicht, und zwar ganz oder teilweise durch die Abwasserreinigung, obwohl alle kollektiven Klärstationen vorhanden sind. Dafür gibt es mehrere Gründe, darunter eine unzureichende Anschlussrate an die Kanalisation und die Tatsache, dass Abwässer aus den Häusern direkt in Flüsse oder ins Grundwasser geleitet werden. Bei der autonomen Abwasserreinigung kann das Nichterreichen des guten Zustands mit dem Fehlen von individuellen Kläranlagen (IKA) zusammenhängen, insbesondere bei Häusern, in denen KKA vorgeschrieben sind. Außerdem hat die Ableitung von Regenwasser durch Versickerung seit 2017 auf Gesetzesebene Priorität, um das Grundwasser aufzufüllen und die Menge an Regenwasser in der Kanalisation zu begrenzen. Umsetzung Die Umsetzung der Maßnahme erfordert eine Überarbeitung des „CertIBEau“-Dekrets, das diese Zertifizierung derzeit nur für Neubauten verpflichtend ist und auch bei Immobilienübertragungen verpflichtend werden sollte. Anschließend muss sichergestellt werden, dass die neuen Eigentümer gegebenenfalls die Anpassung der erworbenen Wohnung an die Vorschriften einhalten. Schritt(e), Zielgruppen und Kommunikationsziele Vorläufiger Zeitplan 1 Dekretale Änderung „CertIBEau“ (3 Lesungen + Parlament) 2023 2 Beginn der Umsetzung 2025 3 Überprüfung der Einhaltung der Regeln 2026 Akteur(e) ÖDW / ÖGWB Partner AQUAWAL und ÖGWB in Partnerschaft mit dem ÖDW LNU, um einen Vorschlag für eine Dekretänderung auszuarbeiten, der dem zuständigen Minister vorgelegt werden soll. Die ÖGWB für die Umsetzung der Maßnahme (Ausbildung von Zertifizierern, Überwachung der Maßnahme, ...). Der ÖDW, um die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften in den Häusern zu gewährleisten. Auswirkungen Ausmaß Ganze Wallonie
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