Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Basis Referenz 18_03 DCE_PG3 © ÖDW Umwelt/AUW – V1.2 2 Umsetzung Der erste Schritt der Arbeiten besteht darin, die Anzahl der durchzuführenden Kontrollen zu ermitteln. Sobald die Anzahl der zu prüfenden Unternehmen bekannt ist, kann die Anzahl der Mitarbeiter, die für die Durchführung der Arbeiten benötigt werden, geschätzt werden, so dass die Einstellung von Personal innerhalb der APK erfolgen kann. Die Beamten, die im Rahmen dieser Maßnahme arbeiten werden, werden in einer „WRRL“-Zelle zusammengefasst, die innerhalb der APK eingerichtet wird und sich mit der Kontrolle problematischer Unternehmen im Rahmen der WRRL befasst. Diese Zelle hat die Jahre Zeit (2024 bis einschließlich 2027), um die Kontrollen durchzuführen. Die gesammelten Informationen werden an die Direktion Oberflächengewässer weitergeleitet, sobald sie bekannt sind, und es wird eine jährliche Bewertung der Fortschritte vorgenommen. Schritt(e), Zielgruppen und Kommunikationsziele Vorläufiger Zeitplan 1 Geschätzte Anzahl der von der APK durchzuführenden Kontrollen. Dieser Schritt wird parallel zur Umsetzung der Methodik der Maßnahmen 17 und 19.1 erfolgen. 2023 2 Einstellung durch die APK eines Beamten pro Außendirektion der APK (Charleroi, Lüttich, Mons, Namur-Luxemburg), d. h. 4,5 Beamte. Schaffung einer WRRL-Zelle innerhalb der APK, in dem diese 4,5 Beamte in Zusammenarbeit mit der Direktion Oberflächengewässer zusammenarbeiten 2023-2024 3 Jährliche (Neu-)Bewertung der Listen der zu kontrollierenden Unternehmen durch die Direktion Oberflächengewässer und Übermittlung der Liste an die APK 2024 - 2027 4 Kontrolle der Unternehmen durch die APK 2024 - 2027 5 Übermittlung der APK-Ergebnisse an die Direktion Oberflächengewässer: Die Ergebnisse der Kontrollen werden an die Direktion Oberflächengewässer weitergeleitet, sobald sie vorliegen. Einmal im Jahr wird eine Fortschrittsbewertung durchgeführt, um insbesondere zu überprüfen, ob alle durchgeführten Kontrollen übermittelt wurden. 2024 - 2027 6 Bewertung 2024 - 2027 Akteur(e) Aktion 1 und 6: ÖDW LNU - AUW - Direktion Oberflächengewässer Aktionen 2 bis 5: ÖDW LNU – APK Partner ÖDW LNU - Abteilung Polizei und Kontrollen Auswirkungen Ausmaß Ganze Wallonie Finanzierungsquelle Erforderliche Mittel 4,5 VZÄ Stufe A: noch zu schaffende Stellen. Einrichtung einer WRRL-Zelle innerhalb der APK Rechtliche Aspekte Art. D. 160 des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch enthält. Artikel 61 und folgender des Dekrets vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung

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