Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien
Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Basis Referenz 19.1_03 DCE_PG3 © ÖDW Umwelt/AUW – V1.2 2 19 Genehmigungen für Fluoranthen sollen revidiert werden, wodurch sich der Status von 7 OFKW verbessern dürfte. Es gibt noch 29 OFKW, in denen keine Genehmigungen mit signifikanten Fluoranthen-Emissionen aufgeführt sind. Dieser Stoff stammt nämlich hauptsächlich aus diffusen Quellen und wird hauptsächlich durch die Maßnahme 19.2 behandelt. Zusätzlich zu den „herabstufenden“ Genehmigungen sollen noch 145 Genehmigungen revidiert werden, um die PS-Emissionen zu reduzieren (Maßstab: Flussgebietseinheit) Eine weitere Reihe von Genehmigungen wird revidiert, um die Emissionen von prioritären Stoffen in der gesamten Flussgebietseinheit um 20 % zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Hauptemittenten von prioritären Stoffen auf Ebene der Flussgebietseinheit Anstrengungen unternehmen. Die Flussgebietseinheit der Maas ist am meisten von dieser Teilmaßnahme betroffen (101 Unternehmen). 115 zusätzliche Genehmigungen sind zu revidieren, um die PGS-Emissionen zu stoppen (Herabstufung und Nichtherabstufung; Bereich: Wallonie) Zu den Stoffen, für die der gute chemische Zustand noch nicht erreicht wurde, gehören Cadmium, DEHP, 4- Nonylphenol, Quecksilber, C10-C13-Chloralkane und Tributylzinnkation, die in der UQN-Richtlinie als PGS eingestuft sind. Zudem erlauben zahlreiche Genehmigungen die Einleitung von PGS in der Wallonie, ohne dass dies zu einem schlechten Zustand der betreffenden OFKW führt. Die UQN-Richtlinie schreibt die Beendigung oder schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von PGS vor. In erster Linie wollen wir gegen Unternehmen vorgehen, die PGS in Konzentrationen oberhalb der UQN-Schwellenwerte und direkt in das OFKW einleiten, d. h. gegen etwa 115 Genehmigungen. Diese Liste wird im Zuge der Aktualisierung der Datenbank nach und nach vervollständigt und alle neuen Emissionen werden verboten, wahrscheinlich durch die Veröffentlichung eines Erlasses der wallonischen Regierung. Für die Durchführung von Genehmigungsrevisionen verweisen wir auf Maßnahmenblatt 17. Schritt(e), Zielgruppen und Kommunikationsziele Vorläufiger Zeitplan 1 Ergänzende Studien 2023-2024 2 Revision von Genehmigungen oder gar der sektorbezogenen Bedingungen (siehe Maßnahmen 17 und 20) 2024-2027 3 Null-Einleitungen-Vorschrift 2025-2027 Akteur(e) ÖDW LNU - AUW - Direktion Oberflächengewässer Partner ISSeP - Institut scientifique de service public - Forschungseinrichtung der öffentlichen Dienste ÖDW LNU - Abteilung Genehmigungen und Erlaubnisse und Abteilung Polizei und Kontrollen ÖDW LNU - Abteilung Umwelt und Wasser - Direktion der Vorbeugung der Verschmutzungen ÖGWB, Gemeinden (in erster Instanz zuständige Behörde) - Minister (zuständig bei Einspruch) - UWE, Industrieverbände Auswirkungen Ausmaß Wallonie, Flussgebietseinheit, OFKW, Wirtschaftszweig, Unternehmen
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