Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Zusätzlich Referenz 22_03 DCE_PG3 © ÖDW Umwelt/AUW – V1.2 2 Auch das Regenwassermanagement sollte von diesen Überlegungen betroffen sein. Damit soll verhindert werden, dass die Umweltziele für Wasserkörper in den verschiedenen Phasen der Ausarbeitung von Plänen und Projekten zu oberflächlich oder zu spät geprüft werden (insbesondere bei Genehmigungsanträgen, die nach einer Entscheidung eingereicht werden, die den betreffenden Teil des Gebietes bereits für die Entwicklung von wirtschaftlichen oder industriellen Aktivitäten prädestiniert, obwohl die Ressourcen in der unmittelbaren Umgebung des Projekts sehr anfällig sind). Die Vernachlässigung der Umweltziele der WRRL kann zu schweren finanziellen Folgen führen, die in diesem Fall von den Unternehmen getragen werden müssten, die zu einer nicht geplanten Anpassung ihrer Anlagen an die Standards gezwungen sind. Um diese Klippe zu umschiffen, könnten unter anderem detailliertere Zustände für bestimmte Wasserkörper verbreitet oder die Ziele für die Reduzierung von Schadstoffemissionen stärker hervorgehoben werden. Diese direktere Konfrontation des Zustands und der potenziellen Belastungen, die sich aus künftigen Raumzuweisungsentscheidungen ergeben (vorteilhaft für die im GRE vorgesehenen Phasen der Umweltverträglichkeitsprüfung), passt gut zu den Zielen des GRE, da dieser darauf abzielt, „eine nachhaltige und attraktive Entwicklung des Gebiets“ zu gewährleisten. Dieses Gesetzbuch zielt darauf ab, die sozialen, wirtschaftlichen, demografischen, energetischen, patrimonialen und umweltschutztechnischen Bedürfnisse sowie die Mobilität der Gemeinschaft zu antizipieren, unter Berücksichtigung, ohne Unterscheidung, der territorialen Dynamik und der Spezifizitäten sowie des sozialen Zusammenhaltes. Umsetzung Eine Arbeitsgruppe, in der die wichtigsten Generaldirektionen der ÖDW vertreten sind, die von diesem per Definition sehr bereichsübergreifenden Thema betroffen sind, wird das Ziel verfolgen, die Verbindungen zu ermitteln, die innerhalb der regionalen Gesetzgebung hergestellt werden müssen, um die Möglichkeiten zur Berücksichtigung der Ziele der WRRL aufzuzeigen. Die folgenden Themenbereiche können analysiert werden, um eine Integration der Ziele der WRRL in die Ansiedlung von Industrieaktivitäten in Betracht zu ziehen: - Aufnahme des Zustands der Oberflächen- und Grundwasserkörper in die Kriterien für die Auswahl von Standorten für Gewerbegebiete in Betracht gezogen werden (bei der Überarbeitung von Sektorenplänen oder bei der Ausarbeitung von Entwicklungsschemas für mehrere oder einzelne Gemeinden oder mit lokaler Orientierung?) - Genaue Beurteilungen des ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächenwasserkörper sowie des mengenmäßigen und chemischen Zustands der Grundwasserkörper an den geplanten Standorten. - Schätzung möglicher «Quoten“ für jeden physikalisch-chemischen Parameter, die mit zukünftigen Emissionen vereinbar sind, die Erreichen der Umweltziele nicht gefährden und den Ausgangszustand nicht verschlechtern. In den UVB, wie in Art. D.VIII 27 und Kapitel 2 GRE vorgesehen, müssen die Umweltziele der WRRL sowie die in den künftigen BPFGE3 festgelegten Ziele eindeutig berücksichtigt werden.

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