Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Zusätzlich Referenz 26_03 DCE_PG3 © ÖDW Umwelt/AUW – V1.2 1 Bezeichnung Biologische Landwirtschaft: RPE-Ziel: Umstellung von 30 % der wallonischen LNF bis 2030 Gegenstand Im Rahmen der Überarbeitung der GAP zielt diese Maßnahme darauf ab, Mittel vorzuschlagen, um die Umstellung auf die biologische Landwirtschaft zu beschleunigen, und zwar vorrangig in den Risikobereichen: Aufwertung der Umstellungs- und Erhaltungsbeihilfen durch die neue GAP, Beihilfen für die Strukturierung des Sektors, um die Komplementarität insbesondere zwischen gemischter Landwirtschaft und Zucht zu erhöhen. Der Strategieplan für die Entwicklung der biologischen Landwirtschaft in der Wallonie bis 2030 listet eine Reihe von Maßnahmen auf, von denen einige die Umstellungsrate in dem gefährdeten Gebiet erhöhen werden. Diese Maßnahmen werden berücksichtigt, um ihre Wirksamkeit auf die Wasserressourcen durch die Umstellung auf biologische Landwirtschaft abzuschätzen. Begründung Die Umstellung auf biologische Landwirtschaft (BL) wirkt sich im Vergleich zu konventionellen Praktiken direkt positiv auf die Umwelt und insbesondere auf die Wasserressourcen aus, da auf Mineraldünger und synthetische Pestizide verzichtet werden kann. In von landwirtschaftlicher Tätigkeit betroffenen Wasserkörpern würde ein signifikanter Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, der im BL bewirtschaftet wird, in Ergänzung zu anderen Praktiken dazu beitragen, die Umweltziele der WRRL zu erreichen. In der Wallonie liegt der Anteil der LNF an der biologischen Landwirtschaft derzeit bei 11,5 %. (Biowallonie, 2019). Auch wenn die relative Entwicklung wichtig ist (+4 % ökologische Betriebe zwischen 2018 und 2019), wird das Ziel von 30 % der LNF bei der derzeitigen Rate (+0,6 % der LNF pro Jahr) nicht erreicht werden. Außerdem befinden sich die meisten Biobetriebe derzeit südlich der Sambre-Maas-Linie, d. h. in dem Gebiet, in dem sich das Grundwasser und die Oberflächengewässer gemäß der Wasserrahmenrichtlinie in einem besseren Zustand befinden. Zur Verringerung des landwirtschaftlichen Drucks auf die Wasserressourcen hätten Umstellungen im Flussgebietseinheit Schelde und im Teileinzugsgebiet Maas-Unterlauf die größten Auswirkungen auf den Nährstoff- und Pestizidtransfer. Der Entwurf der Europäischen Kommission für die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sieht vor, dass bis 2030 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Europäischen Union ökologisch bewirtschaftet werden sollen. Dieses Ziel wird auch von der RPE der wallonischen Regierung für die Revision der GAP aufgegriffen, mit einer Quote von 30 % für den gleichen Zeitraum. Letzteres Ziel wird daher bei der Entwicklung der BPFGE3 aufgegriffen. Eine Erhöhung der Beihilfen für die Umstellung und Instandhaltung ist eine Möglichkeit, die Attraktivität dieser Praktiken zu steigern. Diese bestehende Subvention kann durch andere finanzielle Unterstützung auf der Grundlage der Erhaltung oder Wiederherstellung von Ökosystemen, die Dienstleistungen für den Menschen erbringen, ergänzt werden (siehe Liste der Ökosystemleistungen). Dieses System unterscheidet sich von den derzeitigen AUKM durch die Einführung von Leistungszielen, z. B. in Bezug auf die Reduzierung der Nitrat- oder Pestizidflüsse). Schließlich reicht eine verstärkte finanzielle Unterstützung allein nicht aus, um die Umstellungsziele zu erreichen. Eine Strukturierung der ökologischen Produktionsketten, die eine bessere Komplementarität zwischen den verschiedenen Betriebstypen (z. B. Viehzucht und Ackerbau) unter dem Gesichtspunkt der Einträge (Futtermittel) und der Abwässer (organische Düngemittel) gewährleistet und den lokalen (wallonischen) Austausch fördert, kann die Umstellung in bestimmten Sektoren unterstützen (Spezialisierung der Kulturen). Umsetzung Erhöhung der Umstellungs- und Erhaltungsbeihilfen: Dieser Betrag kann im Rahmen der GAP-Reform neu bewertet werden. Möglichkeit einer Erhöhung dieser Subvention um 10 bis 20 % in der durch Nitrate gefährdeten Zone wird in Betracht gezogen (zusätzlich zu einer allgemeinen Erhöhung um 10 bis 20 %). Beitrag zur Strukturierung des Bio-Sektors: Erfassung der Bedürfnisse in Bezug auf die Komplementarität der Produktion, des Angebots oder der Absatzmärkte für bestimmte Erzeugnisse und anschließende Festlegung von Maßnahmen, die zur Entwicklung der Sektoren beitragen können.

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