Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Zusätzlich Referenz 30_03 DCE_PG3 © ÖDW Umwelt/AUW – V1.2 1 Bezeichnung Anpassung der landwirtschaftlichen Kontrollen Gegenstand Anpassung der Auswahlkriterien für die Betriebe und Erhöhung des jährlichen Kontrollsatzes in Übereinstimmung mit den Umweltzielen. Verbesserung der administrativen Prüfung „abseits des Feldes“ (u. a. aufgrund der Flächenerklärung). Pestizide: wirksamere Kontrolle der Bedingungen für die Verwendung bestimmter Moleküle (Bentazon) nach Erstellung einer Risikokarte. Begründung Die APK wählt und kontrolliert die Landwirte hauptsächlich im Hinblick auf die Cross-Compliance der GAP- Beihilfen und die darin enthaltenen Umweltklauseln. Bei gleichbleibender Anzahl jährlicher Kontrollen wäre es interessant, diese bevorzugt in den Gebieten durchzuführen, die am stärksten von der landwirtschaftlichen Tätigkeit betroffen sind (Oberflächen- und Grundwasserkörper, die gemäß der Belastungsanalyse gefährdet sind), um die Effizienz im Hinblick auf die Umweltziele zu erhöhen (ohne die anderen Gebiete zu vernachlässigen). Die Cross-Compliance-Kontrolle wird in 1 % der Betriebe durchgeführt. Eine verbesserte Kontrolle „abseits des Feldes“ kann mit Hilfe von Daten durchgeführt werden, die aktualisiert oder neu erworben werden, wie z. B. die hydrographische Schicht von klassifizierten Wasserläufen und die Verwendung von Sentinel- Satellitenbildern. Die Dosierung und die Bedingungen für die Ausbringung von Pestiziden lassen sich derzeit nur schwer kontrollieren, wenn man von der Übereinstimmung der Kaufrechnungen und den potenziell von dem Produkt betroffenen Anbauflächen absieht (außerdem werden Flächen wie Pufferstreifen nicht berücksichtigt). Die Einführung eines Systems zur ortsbezogenen Erfassung der Pestizidausbringungsmengen könnte in Betracht gezogen werden. Umsetzung Eine AUW-APK-Arbeitsgruppe innerhalb des ÖDW LNU untersucht die Möglichkeiten zur Anpassung der Kontrollen, wie sie derzeit durchgeführt werden. Die folgenden Punkte werden analysiert: • Stärken und Schwächen der Kontrollen, wie sie heute durchgeführt werden: Übereinstimmung mit den Anforderungen, Handlungsspielraum, Zweckmäßigkeit... • Vorrangige Kontrollpunkte: PAS (potentiell auslaugbarer Stickstoff) für welche Kulturen, Zäune, künftigen Grünstreifen, Lagerkapazitäten, Wasserentnahmen, Pestizideinsatz, schwarze Punkte in wallonischen Flussverträgen, usw. • Möglichkeit der Berücksichtigung von vorrangigen Gebieten, die je nach den Risiken für die Wasserressourcen zu kontrollieren sind. Je nach den Schlussfolgerungen dieser Arbeitsgruppe werden Verbesserungsvorschläge gemacht werden. Schritt(e), Zielgruppen und Kommunikationsziele Vorläufiger Zeitplan 1 Schlussfolgerungen der AUW-APK-Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Kontrollen 2023 2 Vorschläge für etwaige Änderungen der Rechtsvorschriften und ggf. Antrag auf zusätzliche Ressourcen 2024 3 Einstellung von zusätzlichem Personal zur Erhöhung der Kontrollquote, falls erforderlich 2024 Akteur(e) ÖDW Umwelt - Abteilung Umwelt und Wasser (AUW)

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