Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Basis Referenz 35_03 DCE_PG3 © ÖDW Umwelt/AUW – V1.2 1 Bezeichnung Wiederherstellung der Längskontinuität von Oberflächenwasserkörpern Gegenstand Diese Maßnahme ist die Fortsetzung einer identischen Maßnahme in den Bewirtschaftungsplänen 2016-2021. Sie stellt die Liste der Hindernisse dar, die bis 2027 in Oberflächenwasserkörpern beseitigt werden sollen. Die Logik, die dabei verfolgt wird, ist die stromaufwärts-stromabwärts gerichtete Durchgängigkeit zwischen den Wasserkörpern sowie die Verbindung zwischen den relevanten biologischen Indikatoren (Fische) und dem hydromorphologischen Zustand. Begründung Die Möglichkeit für Fischarten, ihren Lebenszyklus ungehindert zu durchlaufen, wird von der Benelux- Konvention, der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (N2000) und in einigen Fällen von der WRRL gefordert, um das Erreichen eines guten ökologischen Zustands zu ermöglichen. Es wurden Hauptachsen festgelegt, die für die freie Bewegung von Fischen (insbesondere von weit wandernden Arten) förderlich sind. In einem ersten Schritt zielen die Bewirtschaftungsmaßnahmen darauf ab, die zuvor aufgelisteten größeren oder unüberwindbaren Hindernisse zu beseitigen. Umsetzung (1) Identifikation der anzupassenden Hindernisse (2) Anpassung der Hindernisse Schritt(e), Zielgruppen und Kommunikationsziele Vorläufiger Zeitplan 1 Identifikation der anzupassenden Hindernisse Läuft 2 Anpassung der Hindernisse 2023 bis 2027 Akteur(e) Direktion Oberflächengewässer / Bewirtschafter von Wasserläufen Partner Bewirtschafter von Wasserläufen: ÖDW-Mobilität und Infrastruktur, ÖDW-LNU-DNSW (Direktion der nicht schiffbaren Wasserläufe), Provinzen Auswirkungen Ausmaß 32 Oberflächenwasserkörper sind von Hindernisaufhebungen betroffen, die die Längsdurchgängigkeit verhindern. 88 anzupassende Hindernisse wurden identifiziert Finanzierungsquelle Budget „Verwalter“ + externe Finanzierung (EMFF, INTERREG, LIFE, usw.) Maßnahme 99 de Wiederaufbauprogramms Erforderliche Mittel Rechtliche Aspekte Für die Provinzen ist eine Bestätigung durch die Ständigen Ausschüsse erforderlich.

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