Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien
Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Basis Referenz 37_03 DCE_PG3 © ÖDW Umwelt/AUW – V1.2 1 Bezeichnung Umsetzung der partizipativen Ansätze zur Rückgewinnung des „guten Zustands“. Wasserentnahmeverträge, Grundwasserverträge Gegenstand Umsetzen: • Einzugsgebietsverträge für Trinkwasserentnahmestellen, die qualitativ und quantitativ gefährdet sind; • Grundwasserverträge in gefährdeten Wasserkörpern; • 90 Wassereinzugsgebiete wurden als prioritär eingestuft. Ende 2022 waren 69 Einzugsgebiete, darunter 58 entfernte Schutzzonen, mit einer Umweltdiagnose untersucht worden, 50 prioritäre Einzugsgebiete (einschließlich 39 entfernter Schutzzonen und 46 engerer Schutzzonen) standen unter Vertrag (30 Einzugsgebietsverträge), 14 weitere standen kurz davor, bis 2023 einen Einzugsgebietsvertrag zu initiieren. Begründung Die verschiedenen Verträge (Wasserentnahme- und Grundwasserverträge, Badegebiet) stellen auf ihrer jeweiligen Ebene einen Ansatz dar, der im Rahmen einer nachhaltigen und solidarischen Wasserressourcenbewirtschaftung auf den Dialog verschiedener Akteure abzielt, der es ermöglicht, eine Diagnose, Fragestellungen, Herausforderungen sowie denkbare Lösungen zu teilen und der es insbesondere ermöglicht, die Partner für ein gemeinsames allgemeines Interesse zu engagieren. Sie sind im Wassergesetzbuch wie folgt definiert: Das Wassergesetzbuch (Artikel D.2.) definiert den Grundwasservertrag als eine Vereinbarung, die zwischen einer oder mehreren Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und der ÖGWB in einem partizipativen Prozess nach einer Diagnose eines gefährdeten Grundwasserkörpers, zu dessen Hauptnutzungen die Trinkwassergewinnung gehört, geschlossen wird und die darauf abzielt, gegen quantitative und qualitative Belastungen gemäß den Zielen und Maßnahmen vorzugehen, die von der Behörde des Einzugsgebiets im Rahmen der Bewirtschaftungspläne der Einzugsgebiete verabschiedet wurden. Der Grundwasservertrag ist unabhängig vom Dienstleistungsvertrag über den Trinkwasserschutz; Das Wassergesetzbuch (Artikel D.2.) definiert den Wasserentnahmevertrag als eine zwischen der ÖGWB, dem Inhaber der Wasserentnahme, der wallonischen Region und den Akteuren vor Ort abgeschlossene Vereinbarung, die im Anschluss an eine Umweltdiagnose und mittels eines partizipatorischen Ansatzes auf Folgendes abzielt: • Verringerung der Belastungen, einschließlich der diffusen Verschmutzung, in Vorsorge- oder Überwachungsgebieten oder im Einzugsgebiet von Trinkwasserentnahmestellen mit Qualitätsrisiko; • Bewahrung oder Wiederherstellung des guten quantitativen Zustands; • Ermittlung potenzieller Kosten zur Verringerung dieser Belastungen und diffusen Verschmutzungen, die in einem Finanzierungsprogramm der ÖGWB übernommen werden können. Umsetzung Die Umsetzung der verschiedenen Verträge erfolgt unter der Gesamtkoordination der ÖGWB wie folgt: 1) Priorisierung (Wasserkörper, Wasserentnahme, Badegebiet) durch ÖGWB - ÖDW. 2) Umweltdiagnose. 3) Erarbeitung eines Maßnahmenprogramms. 4) Umsetzung und Überwachung (PROTECT'eau asbl und andere zu identifizierende Partner). Um die Wirksamkeit des Instruments „Wasserentnahmevertrag“ im Hinblick auf die Erreichen der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie zu verbessern, sollten einige Wasserentnahmestellen in das Programm aufgenommen werden, da sie Teil des WRRL-Netzes von Grundwasserkörpern sind, während sie sich hinsichtlich Nitrat und/oder Pestiziden in einem schlechten Zustand befinden:
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