Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien
Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Zusätzlich Referenz 42_03 DCE_PG3 © ÖDW-Umwelt/AUW – V1.2 1 Bezeichnung Fortführung und Verbesserung der Information und Sensibilisierung der Bürger und Wasserakteure über die WRRL Gegenstand Die Maßnahme zielt zum einen darauf ab, das Thema Wasser an die verschiedenen Akteure (allgemeine Öffentlichkeit, gezielte Interessengruppen) und innerhalb der Verwaltung (innerhalb des ÖDW) zu kommunizieren, und zum anderen auf den Fortschritt der Gesetzgebung und deren Anwendung in der Wallonie. Die Verwendung moderner und an jede Zielgruppe angepasster Medien wird der Administration die Möglichkeit bieten, besser zu kommunizieren und bestimmte Maßnahmen zur Anwendung zu bringen. Die Kommunikation bezüglich des Inhalts des Maßnahmenprogramms des dritten Zyklus der Bewirtschaftungspläne 2022 - 2027 wird Vorrang erhalten. Begründung Die Vorschläge für „Sensibilisierungsmaßnahmen“ basieren auf der „Sensibilisierungsmaßnahme BP2 0640_02“, die nach wie vor relevant ist, aber auch auf den Vorschlägen, die von den Bürgern und den verschiedenen Interessengruppen und Wasserakteuren während der öffentlichen Befragung zu den wichtigsten Herausforderungen und „wichtigen Fragen“ gemacht wurden. Einerseits müssen die Akteure im Bereich Wasser und die breite Öffentlichkeit über den Zustand der Wasserkörper informiert und über die Herausforderungen der Wasserrahmenrichtlinie aufgeklärt werden. Andererseits muss das im Rahmen des dritten Zyklus der Wasserbewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten vorgesehene Maßnahmenprogramm der breiten Öffentlichkeit und den Mitarbeitern der Verwaltung vermittelt und erläutert werden. Umsetzung Nach zwei Hauptkommunikationsachsen, die eine Reihe der meistgewählten Kommunikationsmaßnahmen zusammenfassen, die durchgeführt werden sollen. Diese beiden Achsen unterscheiden sich durch die Art der Zielgruppe: 1. INTERNE Kommunikation (Personal, Direktionen und andere ÖDW-Einheiten): Bessere Information/Sensibilisierung der internen ÖDW-Akteure über wasserbezogene Fragen und Probleme (WRRL) • Regelmäßige Erstellung einfacher thematischer Informationsträger (Broschüren, Plakate, Webinhalte usw.) für die Mitarbeiter des ÖDW in Bezug auf die WRRL (Verpflichtungen, Stand der Dinge in der Wallonie usw.) • Regelmäßige Unterrichtung der anderen Generaldirektionen, Abteilungen, Direktionen und EÖI über die WRRL über interne Kanäle (Newsletter, Webinhalte, Informationstage usw.) 2. EXTERNE Kommunikation (Bürger und insbesondere Schulen, Betreiber des Wassernetzes, sozioökonomische Gruppen usw.): Bessere Information/Bewusstseinsbildung der Bürger, einschließlich der Schulen, der externen Akteure (Betreiber des Wassernetzes und Interessenvertreter) und der verschiedenen sozioökonomischen Gruppen über die Themen und Probleme im Zusammenhang mit Wasser und die Fragen der Wasserrahmenrichtlinie (Verpflichtungen, Stand der Dinge in der Wallonie usw.) • Regelmäßige Information der Zielgruppen durch die Erstellung einfacher und unterhaltsamer thematischer Materialien (Broschüren, Poster, Schulmappen...) und über verschiedene Kanäle (Webinhalte, Gemeindeblätter, TV-/Radiospots, thematische Präsentationen, Informationstage usw.) über die Bestandsaufnahme der Gewässer in der Wallonie, die Verpflichtungen und Ziele der WRRL... • Sensibilisierung für gute Praktiken sowohl der Bürger als auch der Wirtschaftssektoren... • Erstellen von FAQ für Journalisten und Publikumsmedien usw. Die ermittelten Kommunikationsmaßnahmen werden in einem jährlichen Aktionsprogramm ausführlich beschrieben. Dieses wird vier Kommunikationsmaßnahmen festlegen, die von der Kommunikationszelle (CREA) jedes Jahr durchgeführt werden sollen (idealerweise eine Maßnahme pro Zielgruppe).
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