Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Die Europäische Union hat am 23. Oktober 2000 die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) verabschiedet, die einen Rechtsrahmen für dieWasserbewirtschaftung in ganz Europa schafft. Die Umsetzung dieser Richtlinie beinhaltet die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen zum Schutz, zur Verbesserung und zur Wiederherstellung von Oberflächenwasserkörpern, Grundwasserkörpern und Schutzgebieten. Diese Bewirtschaftungspläne müssen regelmäßig aktualisiert werden. Die ersten Bewirtschaftungspläne wurden in ihrer endgültigen Fassung am 27. Juni 2013 und die zweiten am 28. April 2016 von der wallonischen Regierung genehmigt, die die zuständige Behörde für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in den wallonischen Teilen der internationalen Flussgebietseinheiten von Maas, Schelde, Rhein und Seine ist. Öffentlicher Dienst von Wallonien: 1719 (kostenlose gebührenfreie Nummer) Verantwortliche Herausgeberin: Bénédicte Heindrichs, 15 avenue Prince de Liège 5100 Jambes eau.wallonie.be www.wallonie.be Design und Grafik: Visible.be ©Fotos : SPW Environnement | AdobeStock Die Vervielfältigung und Verbreitung dieses Dokuments oder von Teilen davon ist unter der Bedingung gestattet, dass die Quelle in folgender Form angegeben wird: Abteilung Umwelt und Wasser | Wallonische Bewirtschaftungspläne der Flussgebietseinheiten SPW-Arne-DEE

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