Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Basis Referenz 1_03 DCE_PG3 © ÖDW Umwelt/AUW – V1.1 1 Bezeichnung Fertigstellung und Vervollständigung der kollektiven Abwasserreinigung: neue Anlagen, Sanierung/Aufrüstung bestehender Anlagen, Vervollständigung des Sammel- und Kanalisationsnetzes Gegenstand Diese Maßnahme umfasst Investitionen in die Infrastruktur für die Abwasserreinigung in Gebieten mit kollektiver Abwasserreinigung. Sie umfasst: - Die Investitionen, die für eine „angemessene Behandlung“ des gesammelten Abwassers gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 der Richtlinie 91/271/EWG erforderlich sind. - Die Sanierung bestehender Wasseraufbereitungsanlagen zur Verbesserung des Zustands von Oberflächenwasserkörper - Die Vervollständigung der kollektiven Abwasserreinigung durch die Verlegung zusätzlicher Sammelkanäle in OFWK mit dem Risiko „kollektive Abwasserreinigung“. - Der Abschluss der Kanalisationsarbeiten (Erweiterung des Netzes), um die Behandlung häuslicher Abwässer zu verbessern und die Einleitung in Oberflächengewässer, Gräben oder direkt in den Boden (Versickerung) zu vermeiden. Begründung Die ÖGWB hat durch den Bau neuer und den Betrieb bestehender Anlagen die Bestimmungen der Richtlinie 91/271/EWG über die Sammlung und Behandlung von städtischem Abwasser und die Konformität der Einleitungen aus Kläranlagen für Orte mit einer Kapazität von 2.000 EGW oder mehr erfüllt. Diese Bestimmungen sehen vor, dass diese Orte mit Kanalisationsnetzen, Anlagen für die Zweit- und Drittaufbereitung (für Orte mit einer Kapazität von mehr als 10.000 EGW in empfindlichen Gebieten) von städtischem Abwasser ausgestattet sein müssen, und schreiben Normen für die Einleitung von aufbereitetem Wasser (in Form von Konzentrationen oder Abscheidegraden der Schadstoffbelastung) vor. Die Einhaltung dieser Richtlinie gilt als grundlegende Maßnahme bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die vorsieht, dass die Wasserkörper bis 2027 einen guten Zustand erreichen sollen. Die von der Direktion für Oberflächengewässer durchgeführte Analyse der Belastungen von Oberflächenwasserkörpern ergab, dass 134 Wasserkörper den guten Zustand nicht erreichten, was vor allem auf die fehlende kollektive Abwasserreinigung in Orten mit weniger als 2000 EGW zurückzuführen ist. Anhand der verfügbaren Daten wurde festgestellt, dass die fehlende kollektive Abwasserreinigung für das Nichterreichen der Umweltziele verantwortlich oder mitverantwortlich ist (zusammen mit der autonomen Abwasserreinigung und/oder der Landwirtschaft und/oder der Industrie). Aus diesen Gründen sind der Bau neuer Wasseraufbereitungsanlagen, die Verbesserung der Auslastung bestehender Kläranlagen, aber auch die Sanierung und/oder Aufrüstung vorhandener Anlagen erforderlich. Umsetzung (1) Identifizierung von Wasserkörpern, in denen der Mangel an kollektiver Abwasserreinigung (mit- )verantwortlich für die Nichterreichung der Ziele ist und in denen Kläranlagen mit weniger als 2000 EGW gebaut werden müssen. --> umgesetzt. In diesen Wasserkörpern Ermittlung der Orte mit weniger als 2000 EGW, die unbedingt behandelt werden müssen (Ziel der WRRL) und Angabe der Anlagen, die bis 2027 gebaut werden sollen (einschließlich Sanierung, Vervollständigung des Netzes) --> umgesetzt (2) Studien und Durchführung von Sanierungsarbeiten in Bezug auf die in Schritt 2 ermittelten Orte --> ZSE

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