Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Basis Referenz 19.1_03 DCE_PG3 © ÖDW Umwelt/AUW – V1.1 1 Bezeichnung Verringerung der Mikroschadstoffe punktueller Herkunft Gegenstand Ziel dieser Maßnahme ist die Erstellung eines Aktionsplans zur Verringerung oder Beseitigung von spezifischen Schadstoffen (SPEZ) und prioritären Stoffen (PS) oder prioritären gefährlichen Stoffen (PGS), deren Emissionen in Oberflächengewässer lokalisiert und als Punktquellen identifiziert sind, d. h. die aus direkten oder indirekten Einleitungen in Oberflächengewässer über Kläranlagen und industrielle Einleitungen stammen. Dieses Blatt 19.1 behandelt die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verschmutzung durch Punktquellen und wird durch das Blatt 19.2 ergänzt, das sich auf die diffuse Verschmutzung bezieht. Begründung Ausgehend vom Zustand der Oberflächenwasserkörper (OFWK) im Jahr 2018 erreicht ein Drittel von ihnen keinen guten Zustand, wenn die ubiquitären PBT-Stoffe nicht berücksichtigt werden (100 %, wenn sie berücksichtigt werden). Bei der Bestandsaufnahme der Einleitungen von Mikroverunreinigungen in wallonische Oberflächengewässer wurden mehrere Kategorien von Mikroverunreinigungen in problematischen Konzentrationen festgestellt: polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Metalle, Pestizide und andere organische Schadstoffe. Mit Hilfe von Überwachungsanalysen, Erhebungskontrollen und Einleitungskontrollen können Einleitungen aus Punktquellen ermittelt werden, bei denen Handlungsbedarf besteht, um einerseits einen guten Zustand für OFWK zu erreichen und andererseits die PS-Emissionen unabhängig vom Zustand zu verringern und die PGS- Emissionen schrittweise einzustellen (Nulleinleitung). Um die von der EU auferlegten Ziele zu erreichen, stehen der Einzugsgebietsbehörde Regulierungsinstrumente zur Verfügung, deren Auswahl je nach Sektor/Stoffpaar festgelegt wird (Überarbeitung der Genehmigungen auf der Ebene des Wasserkörpers (siehe Maßnahmenblatt 17), Hinzufügung von UQN-Stoffen zu den spezifischen Bedingungen der Genehmigungen, Überarbeitung der sektorbezogenen Bedingungen (siehe Maßnahmenblatt 20) oder sogar ein Erlass der wallonischen Regierung, der alle Einleitungen eines bestimmten PGS verbietet). Umsetzung Unser Aktionsplan setzt im ersten Ansatz fallweise Revisionen von Genehmigungen voraus, deren erste Kostenschätzung unter Berücksichtigung der Besonderheiten jedes Tätigkeitsbereichs validiert und verfeinert werden muss. Bei diesen Revisionen wird der Schwellenwert für die zulässige Freisetzung unter Berücksichtigung der Art des Stoffes (PS/PGS/SPEZ), der Relevanz der Maßnahme für den Beitrag diffuser Quellen, der besten verfügbaren Techniken und des festgelegten Umweltziels angepasst. In diesem Stadium sind 298 Genehmigungen zu revidieren, die sich wie folgt verteilen: 38 Genehmigungen sind aufgrund von Überschreitungen der UQN-Schwellenwerte in der OFWK zu revidieren (signifikanter Beitrag des Unternehmens zur Nichterreichung des guten Zustands, außer PGS; Bereich: OFWK) 10 OFWK werden in Bezug auf Arsen, Chrom, Blei, Nickel oder Zink herabgestuft, und 8 Genehmigungen sind zu überarbeiten, um den Status von 4 OFWK zu verbessern. In den anderen 6 OFWK werden derzeit Untersuchungen durchgeführt, um mögliche punktuelle Emissionsquellen zu isolieren und den Beitrag des geochemischen Hintergrunds zu bestimmen. 1 OFWK wird für Zybutyrin, 13 für freie Zyanide und 6 für Vinylchlorid herabgestuft. Einige dieser Herabstufungen stehen im Zusammenhang mit einmaligen Emissionen, die eine Revision der Genehmigung erfordern. Bei einigen OFKW ist die Herkunft zu diesem Zeitpunkt unbekannt. Daher werden für diese drei Stoffe in den betreffenden OFKW vor der Umsetzung von Reduktionsmaßnahmen zusätzliche Studien zu Stoff/OFKW- Paaren durchgeführt. Diese Studien können die Aktualisierung von Emissionsdaten, die Kontrolle von Erhebungen, bibliographische Recherchen usw. umfassen. 19 Genehmigungen für Fluoranthen sollen revidiert werden, wodurch sich der Status von 7 OFKW verbessern dürfte. Es gibt noch 29 OFKW, in denen keine Genehmigungen mit signifikanten Fluoranthen-Emissionen aufgeführt sind. Dieser Stoff stammt nämlich hauptsächlich aus diffusen Quellen und wird hauptsächlich durch die Maßnahme 19.2 behandelt. Zusätzlich zu den „herabstufenden“ Genehmigungen sollen noch 145 Genehmigungen revidiert werden, um die PS-Emissionen zu reduzieren (Maßstab: Flussgebietseinheit)

RkJQdWJsaXNoZXIy MTA5MTc=