Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Zusätzlich Referenz 20_03 DCE_PG3 © ÖDW Umwelt/AUW – V1.1 1 Bezeichnung Erstellung oder Überarbeitung von sektorbezogenen Bedingungen Gegenstand Jedes Unternehmen unterliegt einer Reihe von Umweltauflagen und Bedingungen, die es erfüllen muss. Diese sind in einer Umweltgenehmigung festgelegt und betreffen insbesondere die Einleitung von Abwässern. Die Einleitungsbedingungen beziehen sich sowohl auf die Schadstoffmengen (als Konzentration oder Belastung ausgedrückt), als auch auf die entsprechenden Kontrollmechanismen. Das Dekret vom 11/3/99 über Umweltgenehmigungen sieht die Möglichkeit vor, sektorbezogene Bedingungen festzulegen, die für Anlagen und Aktivitäten in einem wirtschaftlichen, territorialen oder sonstigen Sektor gelten, in dem ein besonderes Risiko für die Umwelt auftritt oder auftreten kann. Sie müssen auf den besten verfügbaren Techniken beruhen und bei deren Weiterentwicklung aktualisiert werden. Die Maßnahme sieht eine Überprüfung oder Erstellung neuer sektorbezogener Bedingungen vor für (1) Sektoren, die als besonders verschmutzend identifiziert wurden, entweder in Bezug auf die Höhe der Einleitungen oder die Anzahl der Industrien, die von der Nichterreichung des guten Zustands betroffen sind, oder, (2) Sektoren, die zu einer Quelle erheblicher Verschmutzung werden könnten, weil es Genehmigungen gibt, die viel höhere Emissionswerte zulassen als die tatsächlich beobachteten Emissionen. Begründung Im Rahmen der WRRL kann es sich in zwei Fällen lohnen, die sektorbezogenen Bedingungen zu ändern oder zu überarbeiten, anstatt die Genehmigungen der Unternehmen zu ändern. Einerseits, wenn die Analyse der Belastungen deutlich gemacht hat, dass bestimmte Industriesektoren hinsichtlich der jährlichen Emissionsmengen vorherrschend sind. Andererseits tauchen bestimmte Sektoren immer wieder bei der Identifizierung von Unternehmen auf, die eine erhebliche Verantwortung dafür tragen, dass der gute Zustand des Wasserkörpers nicht erreicht wird. Schließlich werden auch Sektoren berücksichtigt, in denen Genehmigungen Emissionswerte in Einleitungen erlauben, die wiederholt viel höher sind als die tatsächlich beobachteten Emissionen in Einleitungen, und die daher möglicherweise für die Verschlechterung von Wasserkörpern verantwortlich sind, wenn die Unternehmen in diesem Sektor selbst im Rahmen ihrer Genehmigungen mehr einleiten würden. Die Erstellung oder Überarbeitung sektorbezogener Bedingungen wird die Wettbewerbsverzerrung zwischen Unternehmen desselben Sektors verringern und auch das Bewusstsein der Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Wasserressourcen schärfen. Die Überarbeitung oder Erstellung sektorbezogener Bedingungen ist interessant, um, 1) den Grundsatz der Fairness innerhalb eines Sektors zu gewährleisten und 2) die Anzahl der zu überprüfenden Genehmigungen zu reduzieren. Umsetzung Nach der Ermittlung der Sektoren, die für eine Überarbeitung/Erstellung ihrer sektorbezogenen Bedingungen für die Zwecke der WRRL in Frage kommen, wird ein Programm für die Erstellung der sektorbezogenen Bedingungen aufgestellt. Anschließend werden die Verfahren zur Durchführung der Überarbeitung/Erstellung der sektorbezogenen Bedingungen eingeleitet und bis zu ihrem Abschluss verfolgt. Schritt(e), Zielgruppen und Kommunikationsziele Vorläufiger Zeitplan 1 Identifizierung der Sektoren, deren sektorbezogene Bedingungen bis 2025 überprüft/erstellt werden könnten: einerseits, welche Unternehmen aufgrund der Belastungsanalyse große Einleitungen vornehmen und andererseits, welche Sektoren von mehreren Unternehmen betroffen sind, die in der Belastungsanalyse als potenziell verantwortlich für die Nichterreichung des guten Zustands identifiziert wurden. 2023 2 Auswahl der vorrangigen sektorbezogenen Bedingungen, die für die WRRL (2021 bis einschließlich 2025) überarbeitet und/oder erstellt werden sollen. Bei dieser Auswahl kann eventuell der für IED/IPPC-Betriebe geltende Zeitplan für die Überarbeitung der BVT-Referenzdokumente berücksichtigt werden. 2023

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