Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Zusätzlich Referenz 21_03 DCE_PG3 © ÖDW Umwelt/AUW – V1.1 1 Bezeichnung Verringerung der Verschmutzung der durch industrielle, unbeabsichtigte oder historische punktuelle Verunreinigungen am meisten gefährdeten oder beeinträchtigten Grundwasserkörper. Gegenstand Seit Inkrafttreten des Dekrets über die Bodenbewirtschaftung und -sanierung schreibt es zunehmend die Durchführung von Bodensanierungsarbeiten mit einer Grundwassersanierungskomponente vor. Die Abteilung Grundwasser ist in den Entscheidungsprozess eingebunden, indem sie Stellungnahmen zu Studien und/oder zu den angewandten Sanierungsverfahren abgibt, wenn diese das Grundwasser betreffen. Durch die systematische und kontinuierliche Erfassung dieser Stellungnahmen ist man zunehmend in der Lage, das Wissen, das diese Akten mit sich bringen, zu berücksichtigen, um die Höhe der Auflagen, die man für zukünftige Verschmutzungen vorschreibt, gezielt und dosiert einzusetzen. Man wird den aktuellen Zustand des beteiligten Wasserkörpers oder seine spezifische Empfindlichkeit gegenüber unfallbedingter und industrieller Verschmutzung berücksichtigen können. Parallel dazu beauftragt die DGW öffentliche Partner (ISSeP-SPAQUE) mit der technischen Unterstützung, um die Lücke im Bodendekret zu schließen, wenn eine Verschmutzung in einem Grundwasserleiter - und meist in einer bestimmten Wasserentnahmestelle - angetroffen wird und der Verursacher unbekannt ist. Ohne Verursacher gibt es keine Möglichkeit, aufgrund dieses Erlasses eine Untersuchungsakte anzulegen. Diese Unterstützungsaufgabe besteht darin, mit öffentlichen Mitteln die ersten Untersuchungen durchführen zu lassen, um die Quelle der Verschmutzung aufzuspüren und in einem zweiten Schritt eine Akte „Bodendekret“ gegen den Verursacher anlegen zu können. Begründung Mehrere Wasserkörper wurden als gefährdet im Hinblick auf historische, unbeabsichtigte oder industrielle Verschmutzung identifiziert. Zwei von ihnen (RWE033 und RWM073) sind aus Gründen oder durch Parameter, die zumindest teilweise mit diesen Ursprüngen zusammenhängen, in einem schlechten Zustand. Umsetzung Die Umsetzung der Maßnahme beinhaltet zwei Arbeitsschwerpunkte, einen internen innerhalb der Grundwasserdirektion und einen externen (ISSeP und/oder SPAQuE), der jedoch unter der Aufsicht derselben Direktion steht. 1. Interne au ÖDW (AUW-Direktion Grundwasser Zelle „Bodendekret“) • Fortsetzung der Beratung der DBS und der APK bei unfallbedingten oder historischen Verschmutzungen, die im Rahmen des Dringlichkeitsverfahrens oder des Verfahrens „Bodendekret“ untersucht werden, unter zunehmender Berücksichtigung der zuvor gewonnenen Erkenntnisse über die besondere Empfindlichkeit der Grundwasserkörper gegenüber solchen Verschmutzungen. • Fortsetzung der Erfassung und Datenverarbeitung dieser Stellungnahmen mit dem Ziel, die Risikofaktoren und Sensitivitätsindikatoren mit zunehmender Datenlage in diesem Bereich jedes Mal zu aktualisieren. • Betreuung bei der technischen Unterstützungsaufgabe bei Verschmutzungen „Verursacher unbekannt“, und dauerhafte Finanzierung dieser Betreuung 2. Durch einen externen Anbieter von öffentlichem Interesse im Rahmen eines von der DGW betreuten Auftrags Umsetzung von Überwachungen zu Ermittlungszwecken (Piezometerbohrungen, Probenentnahme für Analysen und Erstellung von Grundlagenberichten), um den Zusammenhang zwischen festgestellten Verschmutzungen im Grundwasser und ihren mutmaßlichen Verursachern herzustellen. Das Maßnahmenprogramm wird regelmäßig aktualisiert, entsprechend dem Eingang und der Bedeutung der Akten diesen Typs. Die Modalitäten der Umsetzung dieser Überwachungen zu Ermittlungszwecken sollen nach und nach durch einen Lenkungsausschuss festgesetzt werden.

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