Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Zusätzlich Referenz 27_03 DCE_PG3 © ÖDW Umwelt/AUW – V1.1 1 Bezeichnung Landwirtschaftlichen Entwässerung: Verbot neuer Entwässerungsarbeiten in Feuchtwiesen Gegenstand Die Maßnahme zielt darauf ab, neue Entwässerungsarbeiten für Feuchtwiesen zu verbieten. Begründung Feuchtwiesen bedecken in der Wallonie eine Fläche von etwa 32.000 ha. In den letzten Jahren war eine steigende Tendenz zu beobachten, Dauergrünland umzubrechen, um darauf Nutzpflanzen (hauptsächlich Mais) anzubauen. Ackerbaugebiete erzeugen mehr Druck auf die Wasserkörper als Grasland. Um die Ziele der WRRL zu erfüllen, den guten Zustand der Wasserkörper zu erreichen, aber auch den guten Zustand der bereits in gutem Zustand befindlichen Wasserkörper zu erhalten, ist es daher von Vorteil, den Grünlandumbruch so weit wie möglich zu begrenzen. Bei Feuchtwiesen ist der Schritt vor dem Umbruch die Entwässerung der Parzelle. Wenn man die Entwässerung von Feuchtwiesen verbietet, verringert man de facto die Fläche der umgebrochenen Wiesen. Die GAP verbietet das Umbrechen von Wiesen, es sei denn, das Verhältnis von Wiesenfläche zu LNF wird konstant gehalten. Angesichts des Rückgangs der landwirtschaftlichen Nutzfläche in den letzten Jahren hat die Wallonie seit 2005 12,5 % ihres Grünlands verloren. Es besteht Handlungsbedarf, um diesen Verlust so gering wie möglich zu halten. Umsetzung Schaffung eines EWR, das neue Entwässerungsarbeiten für Feuchtwiesen verbietet Schritt(e), Zielgruppen und Kommunikationsziele Vorläufiger Zeitplan 1 Verbot neuer Entwässerungsarbeiten in Feuchtwiesen 2023 Akteur(e) ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt Partner Auswirkungen Ausmaß Feuchtwiesen Finanzierungsquelle Erforderliche Mittel Rechtliche Aspekte Erstellung eines Ministerialerlasses

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