Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Zusätzlich Referenz 36_03 DCE_PG3 © ÖDW Umwelt/AUW – V1.1 1 Bezeichnung Interne Dürremaßnahmen beim ÖDW LNU Gegenstand Die Maßnahme behandelt die Umsetzung der Maßnahme des ÖDW LNU gemäß seinen Kompetenzen, um eine Lösung für die Dürreereignisse seit 2018 zu finden (Version 1.0 dieser Maßnahme umfasst 17 Maßnahmen zu 4 Schwerpunkten: Information, Prävention, Abhilfe- oder Eindämmungsmaßnahmen sowie Erhaltung der Fauna). Sie wurde 2020 ergänzt (Version 2.0 und 45 Maßnahmen zu 3 Schwerpunkten: Analyse und Verwaltung der Nachfrage, ökologische Resilienz, Stärkung und Mobilisierung der Ressource, die um den Schwerpunkt Governance erweitert wurden. Diese Maßnahme passt in den größeren Rahmen, den die von Ministerin Tellier vorgeschlagene und von der WR am 14.07.2021 genehmigte integrale Dürrestrategie (IDS) bildet. Diese Maßnahme kann je nach Ausmaß und Auftreten einer Dürreperiode eine regionale oder eher lokale Reichweite haben. Darüber hinaus ist es eine interne Maßnahme des ÖDW-LNU; es ersetzt oder substituiert nicht andere Programme oder Maßnahmen, die von anderen Verwaltungen entsprechend ihren Zuständigkeiten und Zielen umgesetzt werden. Diese Maßnahme ergänzt sie. Begründung Die Einrichtung dieser Maßnahme ist aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels notwendig, der zu häufigeren und längeren Dürreperioden führt. Die Feststellung von Dürreperioden in den letzten drei Jahren ist ein eindeutiger Beweis dafür. In diesen kritischen Zeiten kann die Belastung der Wasserressourcen sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht Folgen in Form einer Verringerung der beobachteten natürlichen Abflüsse, einer Zunahme der Auswirkungen von Schadstoffen aller Art (Überschreitung der Qualitätsnormen für Flüsse und/oder Grundwasser, Gerüche...) und einer Veränderung des Grundwasserauffüllungssystem haben. Diese Belastung und die daraus resultierenden Auswirkungen können sich auch auf die Wassernutzung auswirken und eine Schlichtung erfordern, da es zu Konflikten zwischen diesen Nutzungen kommen kann. Das Maßnahmenpaket zielt letztlich darauf ab, die natürlichen Wasserressourcen zu schützen und die Nutzung einzuschränken, indem diese 45 Maßnahmen umgesetzt werden, die fast ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des ÖDW LNU fallen. Einige dieser Maßnahmen gehen über den breiteren Rahmen der Wasserwirtschaft hinaus und zielen ganz allgemein darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des ländlichen und natürlichen Raums gegenüber den Auswirkungen von Dürren zu erhöhen. Ein Teil der Maßnahmen stellt Leitlinien für die Verwaltung dar, während andere in den Erlass von Rechtsakten münden oder münden werden. Umsetzung Nachdem festgestellt wurde, dass Richtlinien benötigt werden, um Konflikten bei der Wassernutzung vorzugreifen, entsteht im Laufe des Jahres 2017 ein erstes Projekt. Ende 2017 wird dieser dem Vorstand des ÖDW-LNU und den zuständigen Ministern für Wasser und Landwirtschaft zur Genehmigung vorgelegt. Im Laufe des Jahres 2018 folgt eine Phase der Konsultationen der Gremien und anschließend die Erstellung eines zweiten Entwurfs, der den zuständigen Ministern zur Genehmigung vorgelegt wird. Schließlich wird dieser Plan im letzten Quartal 2018 in Kraft gesetzt. Im Jahr 2021 wurde die Maßnahme im Rahmen der Einführung einer integralen Dürrestrategie aktualisiert, in der sie eine der beiden Säulen darstellt. Die andere dieser beiden Säulen ist das Regionale Schema über die Wasserressourcen (RSWR 2.0), das als Aktion 46 in das vorliegende BPFGE 3-Maßnahmenprogramm aufgenommen wurde. Die Maßnahmen, aus denen es sich zusammensetzt (18 in der ersten Version und 45 in der zweiten Version), können spezifisch sein, aber viele von ihnen sind eine Zusammenstellung von Maßnahmen/Projekten/Aktionen, die bereits in anderen Plänen wie dem HWRM, dem BPFGE, dem PGDA, dem Pestizidreduktionsplan, Projekten wie „4000 km Hecken“, „Widerstandsfähige Wälder“ usw. enthalten sind, die alle wirksame Antworten im Kampf gegen die Auswirkungen von Dürren und des Klimawandels im Allgemeinen darstellen. Viele der Maßnahmen zur Bekämpfung von Überschwemmungen sind auch eine Antwort auf Dürren. Beispielsweise wirken sich Regenwasserbewirtschaftung, Bekämpfung des Abflusses, natürliche Wasserrückhaltegebiete, die Entwicklung und der Schutz von Feuchtgebieten, das Vorhandensein von Ufergehölzen usw., die sich sowohl in diesen BPFGE als auch in den HWRM wiederfinden, auf die Wiederherstellung von Ressourcen und die Widerstandsfähigkeit aus. Jedes Projekt, das sich auf die „Nature Based Solution“ konzentriert, sei es aus den BPFGE oder den HWRM übernommen, ist im Rahmen der Problematik der Anpassung an Dürren wirksam.

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