Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Basis Referenz 6_03 DCE_PG3 © ÖDW Umwelt/AUW – V1.1 1 Bezeichnung Anpassung der Wohnungen in Gebieten mit autonomer Abwasserreinigung an die Vorschriften Gegenstand Beschleunigung der Anpassung von Häusern in Gebieten mit autonomer Abwasserreinigung an die Normen durch die Installation von individuellen Kläranlagen in Gebieten, die vorrangig für autonome Abwasserreinigung vorgesehen sind: • Erhöhung des Betrags der finanziellen Beihilfe für die Einrichtung einer individuellen Kläranlage; • Durchführung von Gebietsstudien in prioritären OFWK, in denen die autonome Abwasserreinigung für die Nichterreichung der WRRL-Ziele (mit-)verantwortlich ist; • Erzwingen der Installation von individuellen Kläranlagen in diesen Gebieten durch Ministerialerlasse „Gebietsstudien“ • Verschärfung der Kontrollen und Sanktionen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen. Begründung In Gebieten mit autonomer Abwasserreinigung müssen neue Häuser ab dem Zeitpunkt ihrer Errichtung mit einer zugelassenen individuellen Kläranlage ausgestattet sein. Bestehende Wohnhäuser können ihrerseits zur Installation einer individuellen Kläranlage verpflichtet werden, entweder nach einer Gebietsstudie (für prioritäre Gebiete) oder nach einem Umbau, der eine Erhöhung der Schadstoffbelastung zur Folge hat (EGW), oder auf Antrag der Gemeinde, um ein Problem der öffentlichen Gesundheit zu lösen (R.280 des Wassergesetzes). Gebietsstudien ermöglichen auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse die Durchführung von Änderungen am Sanierungsplan pro Teileinzugsgebiet (SPTG). Die autonome Abwasserreinigung scheint für das Nichterreichen des guten ökologischen Zustands von 32 OFWK (mit-)verantwortlich zu sein. Um die Bestimmungen der Richtlinie 2000/60/EG zu erfüllen und das Ziel eines guten Zustands bis 2027 zu erreichen, ist es notwendig, die Ausstattung mit individuellen Kläranlagen in OFWK mit einem Risiko autonomer Abwasserreinigung zu verstärken, indem sowohl (1) die finanzielle Unterstützung erhöht wird, (2) die Installation von individuellen Kläranlagen durch Gebietsstudien und die Identifizierung lokaler Problembereiche beschleunigt wird (3) die Kontrollen und Sanktionen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen verschärft werden. Umsetzung Nach einer Gesetzesänderung zur Erhöhung der Prämien, Beschleunigung der Ausstattung von Häusern in prioritären Gebieten mit individuellen Kläranlagen durch die Unterzeichnung der Ministerialerlasse „Gebietsstudien“, Zusammenarbeit mit den ZSE, den Gemeinden und der APK, um eine bessere Kontrolle der betroffenen Häuser zu gewährleisten. Schritt(e), Zielgruppen und Kommunikationsziele Vorläufiger Zeitplan 1 Gesetzesänderung zur Änderung der Beträge der finanziellen Intervention für die Ausstattung von individuellen Kläranlagen (Prämien) Erledigt (01.06.2021) 2 Gebietsstudien in OFWK mit Risiko autonomer Abwasserreinigung und Erstellung von Ministerialerlassen, die die Installation von KKA für alle Häuser in diesen Gebieten vorschreiben 2021-2024 3 Umsetzung der Maßnahme nach einem Zeitplan, der angesichts der potenziellen Auswirkungen der Maßnahme auf den Bürger und TKA akzeptabel ist 2022-2027 4 Kontrolle und Sanktion durch APK/Gemeinde/ZSE 2023-2027 Akteur(e) ÖGWB

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