Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Basis Referenz 43_03 DCE_PG3 © ÖDW Umwelt/AUW – V1.1 1 Bezeichnung Errichtung von Zäunen entlang von Wasserläufen Gegenstand Umsetzung des Dekrets vom 4. Oktober 2018 zur Änderung verschiedener Texte in Bezug auf Wasserläufe, das unter anderem darauf abzielt, die Abweichungen vom Verbot des Zugangs von Vieh zu einem Wasserlauf im Jahr 2023 abzuschaffen. Begründung Die Tatsache, dass der gute Zustand von Oberflächenwasserkörpern nicht erreicht ist, kann auf den Umstand zurückzuführen sein, dass Wasserläufe für Vieh zugänglich sind. Das Ziel besteht darin, den direkten Eintrag von Stickstoff, Phosphor und fäkalen Keimen in die Wasserläufe sowie die Erosion der Ufer und die Sedimenteinträge zu begrenzen. Der Anwendungsbereich der aktuellen Regelung muss besser kontrolliert werden, indem gezielte Kontrollen auf der Grundlage einer Risikoanalyse durchgeführt werden. Bei ihrer letzten Bestandsaufnahme von Problemstellen identifizierten die Flussverträge 2093 Problemstellen, deren Ursache auf Vieh zurückzuführen ist, darunter: • Wasserläufe der Kategorie 1=178 • Wasserläufe der Kategorie 2=843 • Wasserläufe der Kategorie 3=641 • Nicht klassifizierte Wasserläufe = 398 • Keine Informationen=33 Derzeit gibt es ein Betretungsverbot für 46 % der wallonischen Wasserläufe im Grünland, das sind 5.166 km. Am 1. Januar 2023 werden die historischen Abweichungen vom Verbot des Zugangs von Vieh zu Wasserläufen aufgehoben. Daher gilt ab diesem Datum das Verbot des Zugangs von Vieh zu Wasserläufen für alle klassifizierten Wasserläufe sowie für Wasserläufe, die nicht in Natura-2000-Gebieten, von Nitraten landwirtschaftlichen Ursprungs betroffenen Wasserkörpern und in Badegebieten (und 10 km flussaufwärts) liegen. Dies wird insgesamt 6.757 kmWiesenufer abdecken, was 60 % der Länge der Wasserläufe in Wiesen und etwa 6 % der Länge der Wiesenzäune entspricht. Die Kontrolle dieses Verbots wird von der Abteilung Natur und Forstwesen durchgeführt, wobei gezielte Kontrollen auf der Grundlage einer Risikoanalyse erfolgen. Mit der Maßnahme wird eine spürbare Reduzierung der auf Futtermittel, bakterielle Verunreinigung, Beschädigung der Ufer (Hydromorphologie), Aufwirbeln von Sedimenten zurückzuführenden Verunreinigung angestrebt. Umsetzung Am 4. Oktober 2018 wurde ein Dekret zur Änderung verschiedener Texte in Bezug auf Wasserläufe veröffentlicht. Es ändert unter anderem Artikel D42-1 des Wassergesetzbuches, dessen Umsetzung bis zum 1. Januar 2023 wirksam werden muss. Seine Auswirkungen auf die Qualität der Oberflächengewässer sind daher bereits im Jahr 2023 zu erwarten. Schritt(e), Zielgruppen und Kommunikationsziele Vorläufiger Zeitplan 1 Tatsächliche Umsetzung vor dem 1. Januar 2023 2022 Akteur(e) Landwirte Partner

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