Wichtige Themen PG3-DCE - Wallonie

Kapitel 3. Arbeitsprogramm und vorläufiger Zeitplan Das nachstehend vorgeschlagene Arbeitsprogramm und der Zeitplan werden es der wallonischen Regierung ermöglichen, die Bewirtschaftungspläne der Flussgebietseinheiten bis zu dem in der Wasserrahmenrichtlinie festgelegten Zeitpunkt, d.h. bis spätestens 22. Dezember 2021, anzunehmen: • Entwicklung von Maßnahmenprogrammen. Die Umsetzung der Maßnahmen der vorangegangenen Bewirtschaftungspläne 2009/2015 und 2016/2021 wird fortgesetzt und es werden neue Maßnahmen vorgeschlagen, die den Aktionsthemen im Zusammenhang mit den „Hauptthemen/wichtigen Fragen“ entsprechen, die von der wallonischen Regierung am Ende der öffentlichen Untersuchung bestätigt werden. Diese Maßnahmen- programme werden in Absprache mit den zuständigen Akteuren im Bereich Wasser vorgeschlagen und integrieren die Grundsätze und Verbesserungen der Instrumente im Hinblick auf die wirtschaftliche Analyse (Kostenwirksamkeit der Maßnahmen, Kosten-Nutzen-Analyse usw.). • Wirtschaftliche Analyse. Die Kosten dieser Maßnahmen- programme werden ebenso bewertet wie ihre Auswirkungen auf das Einkommen der betroffenen Akteure (Einzelpersonen, Landwirte, Industrielle usw.). Die Kosten der Programme werden mit dem mit der Erreichung der Umweltziele verbundenen Umweltnutzen verglichen. Zu guter Letzt wird eine neue Kostendeckungsanalyse durchgeführt, um die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Deckungsrate der Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wassernutzung zu ermitteln. • Umweltverträglichkeitsbericht (UVB). Da es sich bei den Bewirtschaftungsplänen um Pläne und Programme im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG handelt, ist es notwendig, sie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen bewerten zu lassen. Der UVB wird Gegenstand einer öffentlichen Ausschreibung sein. Vor der Erstellung dieses Berichts wird der UVB- Plan (Inhaltsverzeichnis) der wallonischen Regierung im September 2019 zur Genehmigung vorgelegt (Artikel D.55 und D.56 des Umweltgesetzes). • Genehmigung der Entwürfe der dritten Bewirt- schaftungspläne und Maßnahmenprogramme der wallonischen Teile der internationalen Flussgebietseinheiten durch die wallonische Regierung in der zweiten Hälfte des Jahres 2020. • Öffentliche Umfrage über die Entwürfe der 3. Bewirt- schaftungspläne. Nach der Annahme durch die wallonische Regierung werden die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und die Entwürfe der Programme für Begleitmaßnahmen für einen Zeitraum von sechs Monaten (vom 1. Dezember 2020 bis zum 1. Juni 2021) einer öffentlichen Untersuchung unterzogen. • Endgültige Annahme der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete durch die wallonische Regierung vor dem 22. Dezember 2021. Die wallonische Regierung wird die dritten Bewirtschaftungspläne veröffentlichen und der Europäischen Kommission vorlegen. 29 Wasserschutz in der waLLONIE 28 Wasserschutz in der waLLONIE

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