Wichtige Themen (Wasserrahmenrichtlinie). 3. Zyklus von Managementplänen in Wallonien

THEMA 1. VERSTÄRKTE BEKÄMPFUNG PUNKTUELLER UND DIFFUSER VERSCHMUTZUNGSQUELLEN Oberstes Ziel der Bekämpfung der diffusen Verschmutzung* landwirtschaftlichen Ursprungs ist es, die tierische Erzeugung mit den Flächen in Einklang zu bringen, die diese Produktion verwerten können, indem die Wasserverschmutzung vermieden wird, die zu ihrer Eutrophierung und dem Verschwinden von Arten führt, die gegenüber dieser Eutrophierung intolerant sind. Einige Instrumente wurden bereits eingeführt oder geplant, um diese Kontrolle effektiver zu gestalten: das wallonische Programm für ein nachhaltiges Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft (PGDA*), Entnahme- und Grundwasservereinbarungen*, Trinkwasserschutzprogramm und Anlage von Gras- oder Waldstreifen an Wasserläufen. Andere Wege sollten untersucht werden, wie z.B. die allgemeine Einführung der Kontrolle von potenziell auswaschbarem Stickstoff (PAS) in der gesamten Wallonie und die Überprüfung von Ausbringungszeiten. Mit dem Dekret vom 30. April 2019 über den Ressourcenschutz wurde für Anbauflächen, die an einen Wasserlauf angrenzen, die Verpflichtung zum Anlegen eines Grünstreifens eingeführt (Ausnahmeregelungen sind für die biologische Landwirtschaft vorgesehen). Ein grasbewachsener oder dauerhaft begrünter Streifen, der auf einer Breite von 6 m angelegt wird, ermöglicht eine effektive Kontrolle Tatsächlich ist die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf diesen Pufferstreifen bereits verboten. Darüber hinaus wird er auf 5 verschiedene Arten Wasserläufe vor der Zufuhr von Nährstoffen und Pflanzenschutzmittelnschützen:SedimentationsfiltrationdurchdieRauheit der Bedeckung, physikalische Fixierung vonmineralischen und organischen Substanzen, Infiltration, Abbau durch Nährstoffverstoffwechselung und biologische Aktivität, Abfangen der Drift von vom Wind mitgeführten Pflanzenschutzmitteln. Im Rahmen des 3. Zyklus der Bewirtschaftungspläne wird es zweckdienlich sein, für eine angemessene Kontrolle der Umsetzung dieser Maßnahme zu sorgen, um die wirksame Bekämpfung der Quellen diffuser Verschmutzungen zu gewährleisten. Im Hinblick auf die diffuse Verschmutzung durch Pestizide und ihre Rückstände (landwirtschaftlichen oder nichtlandwirtschaftlichen Ursprungs) ist das wallonische Pestizid-Reduktionsprogramm (PAW*) ein wichtiges Instrument, das 2013 eingeführt wurde und alle fünf Jahre überprüft wird. Das zweite PAW (2018-2022) umfasst ebenfalls insbesondere Maßnahmen zum Schutz der Wasserressourcen. Das Problem der landwirtschaftlichen Entwässerung, die sowohl Ursache für die Verschmutzung des Ökosystems als auch für die Austrocknung der Talgründe sein kann, ist ebenso zu berücksichtigen. Unter punktueller Verschmutzung* versteht man die direkte Einleitung von ungeklärtem häuslichem und industriellem Abwasser in Oberflächen- und Grundwasser. Fast 40 % der wallonischen Oberflächenwasserkörper sind von mangelnder Abwasserreinigung betroffen. Obwohl sie im Jahr 2018 91 % erreichte, bleiben der Grad der Ausstattung mit kollektiven Kläranlagen sowie die Erneuerung bestehender Anlagen und Abwassernetze daher eine erhebliche Herausforderung für die BPFGE. Diese Abwasserreinigungsstrategie wird seit dem 1. Januar 2018 auch durch eine öffentliche Verwaltung der autonomen Abwasserreinigung (GPAA) unterstützt, die es ermöglichen wird, das ordnungsgemäße Funktionieren der individuellen Reinigungssysteme (SEI) zu gewährleisten. Ein nicht zu vernachlässigender Teil der Abwässer gelangt nicht bis zur Kläranlage, da sie bei mehr oder weniger starken Regenfällen durch den Regenüberlauf abgeleitet werden, sowie das städtischeNiederschlagswasser, insbesondere durch Verkehrswege (Fahrbahnen, Parkplätze, Schienen usw.). Die Bekämpfung dieser Verschmutzung muss auch an der Quelle durch die Überprüfung der Umweltgenehmigungen der emittierenden Industrien und durch die Verringerung und schrittweise Beseitigung bestimmter Schadstoffe mit schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt erfolgen. 12 Wasserschutz in DER WALLONIE

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