Wichtige Themen (Wasserrahmenrichtlinie). 3. Zyklus von Managementplänen in Wallonien

THEMA 2. WEITERE INVESTITIONEN IN DIE ABWASSERREINIGUNG Die kollektive Reinigung von kommunalem Abwasser, zu dem auch häusliche und industrielle Abwässer gehören, bleibt eine wichtige Herausforderung als grundlegende Maßnahme der Wasserrahmenrichtlinie. Die BPFGE ist der zentrale Akteur, der Investitionen in Abwasseranlagen (Kanalisation und Sammelbecken, Pumpstationen, Kläranlagen usw.) sowie Betriebs- und Wartungskosten der Anlagen finanziert. Die für die Wasserreinigung zugelassenen Einrichtungen (OAA) sind für den Bau und Betrieb der Anlagen im Namen und im Auftrag der BPFGE verantwortlich. Die Gesamthöhe der Investitionen der BPFGE im Zeitraum 2000 - 2018 beträgt 3,68 Milliarden €. Dank dieser Investitionen stieg der Grad der Ausstattung mit kollektiven Kläranlagen von 37,4 % im Jahr 2000 auf 91,2 % am 1.Januar 2018. Im Rahmen des dritten Bewirtschaftungsplans sind noch einige Herausforderungen im Bereich der kollektiven Abwasserreinigung zu bewältigen. Sie umfassen: • die Durchführung einer „angemessenen“ Abwasserbehandlung in Ballungsräumen mit weniger als 2.000 Einwohnergleichwerten (EGW*), die sich vorrangig auf die Wasserkörper bezieht, bei denen eine mangelhafte kollektive Abwasserreinigung (allein oder in Kombinationmit anderen Belastungen) für das Nichterreichen eines guten Zustands verantwortlich ist; mit Hilfe der „angemessenen“ Abwasserbehandlung wird man auch andere Herausforderungen angehen können, wie die Beseitigung lokaler Problempunkte und die Verbesserung der Artenvielfalt in den Oberflächengewässern (die biologischen Eigenschaften sind in der WRRL definiert, nämlich die Wasserpflanzen, benthische Wirbellose und Fische); • weitere Investitionen in vorrangige Gebiete, wie Schutzgebiete für die Wassergewinnung, Badegebiete und stromaufwärts gelegene Gebiete, Natura-2000-Gebiete usw.; • die Erneuerung bestehender Strukturen und Wasserreinigungsnetze mit dem Ziel, ihre ordnungsgemäße Funktion zu erhalten und so die Erhaltung des guten Zustands der Wasserkörper zu gewährleisten; • die Erhöhung der Auslastungsrate bestehender Kläranlagen durch eine Reihe geeigneter Maßnahmen (bessere Kenntnis des Zustands der Abwasserreinigungsnetze, Verbesserung der Kanalanschlussrate, Management der Regenwasserüberläufe, Beseitigung von Fremdwasserinfiltration usw.); • Verbesserung der Effizienz von Abwasserreinigungsanlagen in Bezug auf Energieverbrauch und Reinigungsleistung sowie, abhängig von den örtlichen Möglichkeiten, auch durch Energierückgewinnung aus dem Klärschlamm; • die Umsetzung einer integrierten Wasserkreislauf- und Raumordnungspolitik, um eine optimale Bewirtschaftung von Abwasser und Regenwasser zu gewährleisten. 14 Wasserschutz in DER WALLONIE

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