Wichtige Themen (Wasserrahmenrichtlinie). 3. Zyklus von Managementplänen in Wallonien

KAPITEL 3. ARBEITSPROGRAMM UND VORLÄUFIGER ZEITPLAN Das nachstehend vorgeschlagene Arbeitsprogramm und der Zeitplan werden es der wallonischen Regierung ermöglichen, die Bewirtschaftungspläne der Flussgebietseinheiten bis zu dem in der Wasserrahmenrichtlinie festgelegten Zeitpunkt, d.h. bis spätestens 22. Dezember 2021, anzunehmen: • Entwicklung von Maßnahmenprogrammen. Die Umsetzung der Maßnahmen der vorangegangenen Bewirtschaftungspläne 2009/2015 und 2016/2021 wird fortgesetzt und es werden neue Maßnahmen vorgeschlagen, die den Aktionsthemen im Zusammenhang mit den „Hauptthemen/wichtigen Fragen“ entsprechen, die von der wallonischen Regierung am Ende der öffentlichen Untersuchung bestätigt werden. Diese Maßnahmenprogramme werden in Absprache mit den zuständigen Akteuren im Bereich Wasser vorgeschlagen und integrieren die Grundsätze und Verbesserungen der Instrumente imHinblick auf die wirtschaftliche Analyse (Kostenwirksamkeit der Maßnahmen, Kosten-Nutzen-Analyse usw.). • Wirtschaftliche Analyse. Die Kosten dieser Maßnahmenprogramme werden ebenso bewertet wie ihre Auswirkungen auf das Einkommen der betroffenen Akteure (Einzelpersonen, Landwirte, Industrielle usw.). Die Kosten der Programme werden mit dem mit der Erreichung der Umweltziele verbundenen Umweltnutzen verglichen. Zu guter Letzt wird eine neue Kostendeckungsanalyse durchgeführt, um die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Deckungsrate der Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wassernutzung zu ermitteln. 30 Wasserschutz in DER WALLONIE

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