Wichtige Themen (Wasserrahmenrichtlinie). 3. Zyklus von Managementplänen in Wallonien

• Umweltverträglichkeitsbericht (UVB). Da es sich bei den Bewirtschaftungsplänen um Pläne und Programme im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG handelt, ist es notwendig, sie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen bewerten zu lassen. Der UVB wird Gegenstand einer öffentlichen Ausschreibung sein. Vor der Erstellung dieses Berichts wird der UVB-Plan (Inhaltsverzeichnis) der wallonischen Regierung im September 2019 zur Genehmigung vorgelegt (Artikel D.55 und D.56 des Umweltgesetzes).. • Genehmigung der Entwürfe der dritten Bewirt- schaftungspläne und Maßnahmenprogramme der wallonischen Teile der internationalen Flussgebietseinheiten durch die wallonische Regierung in der zweiten Hälfte des Jahres 2020. • Öffentliche Umfrage über die Entwürfe der 3. Bewirt- schaftungspläne. Nach der Annahme durch die wallonische Regierung werden die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und die Entwürfe der Programme für Begleitmaßnahmen für einen Zeitraum von sechs Monaten (vom 1. Dezember 2020 bis zum 1. Juni 2021) einer öffentlichen Untersuchung unterzogen. • Endgültige Annahme der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete durch die wallonische Regierung vor dem 22. Dezember 2021. Die wallonische Regierung wird die dritten Bewirtschaftungspläne veröffentlichen und der Europäischen Kommission vorlegen. 31 Wasserschutz in DER WALLONIE

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