Wichtige Themen (Wasserrahmenrichtlinie). 3. Zyklus von Managementplänen in Wallonien

GoW : Innerbelgische Konzertierungsstrukturen im Bereich „Wasser“ auf lokaler Ebene, die nach dem gemeinsamen Beschluss der vier belgischen Einheiten (die drei Regionen und der Föderalstaat) geschaffen wurden, um die Konzertierung und Koordinierung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie zu verstärken. PAK: polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind eine Unterfamilie der aromatischen Kohlenwasserstoffe, d.h. Moleküle, die aus Kohlenstoff- und Wasserstoffatomen bestehen, deren Struktur jedoch mindestens zwei kondensierte aromatische Ringe beinhaltet. Wasserkörper: Begriff, der durch die Wasserrahmenrichtlinie eingeführt wurde, um die verschiedenen aquatischen Milieus zu klassifizieren, durch die das europäische Gebiet charakterisiert wird. Ein Wasserkörper, der seine festgelegten Umweltziele erreichen soll, kann unterirdisch oder oberirdisch (natürlich, stark verändert oder künstlich) sein. Oberflächenwasserkörper: einheitlicher und bedeutender Abschnitt eines Oberflächengewässers, z. B. ein See, ein Speicherbecken, ein Strom, Fluss oder Kanal, ein Teil eines Stroms, Flusses oder Kanals, ein Übergangsgewässer oder ein Küstengewässerstreifen. Einwohnergleichwert (EGW): Menge an Schadstoffen, die als täglich von einer Person erzeugt gilt. Grundwasserbecken: Wasser, das in einem Grundwasserleiter zirkuliert. OAA: Organisme d’Assainissement Agréé, zugelassene Abwasserbehandlungsstelle: von der wallonischen Regierung zugelassener Verband von Kommunen zur Erarbeitung der Abwasserbehandlungsprogramme gemäß Bewirtschaftungsplan der Flussgebietseinheit und zur Sicherstellung der Abwasserbehandlung. PBT: persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe. PGDA: wallonisches Programm für die nachhaltige Stickstoffbewirtschaftung in der Landwirtschaft in der Folge der Umsetzung der europäischen Richtlinie 91/676/EWG über den Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen. Fahrlässige Verschmutzung: durch einen plötzlichen Vorfall mit potenziellen Auswirkungen auf das Ökosystem (am Land oder im Wasser) verursachte Verschmutzung, in Folge einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Freisetzung oder ungeeigneter Lagerung oder Handhabung von Produkten/Abfällen (Dünger, Pflanzenschutzmittel …). Punktuelle Verschmutzung: in Bezug auf Wasser eine Verschmutzung, die von einem einzigen und identifizierbaren Punkt ausgeht, z.B. dem Einleitungspunkt eines Abwassers. PwRP: Wallonisches Programm zur Reduzierung von Pestiziden. Das PWRP I deckte den Zeitraum 2013-2017 ab, das PWRP II den Zeitraum 2018-2022. Dieser Plan wurde ins Leben gerufen, um die Anforderungen einer europäischen Richtlinie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden (Richtlinie 2009/128/EG), sowie des nationalen Plans NAPAN (Nationaal Actie Plan d’Action National) zu erfüllen. Interessenvertreter: beteiligte Parteien. Neu auftretende Substanzen: Es ist allgemein anerkannt, dass neu auftretende Substanzen Stoffe sind, die bereits in der aquatischen Umwelt nachgewiesen wurden, aber noch nicht Gegenstand einer Überwachung (geplant und repräsentativ verstanden) sind und deren Verhalten (und vor allem die Zukunft) im Wasserkreislauf wenig bekannt ist. Davon ausgehend lässt sich eine neu auftretende Substanz als ein Stoff definieren, der für die menschliche Gesundheit oder die aquatischen Ökosysteme potenziell schädlich ist und der noch nicht in die von den europäischen Richtlinien geforderten Programme zur Gewässerüberwachung einbezogen ist. 35 Wasserschutz in DER WALLONIE

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