Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien
38 Zusammenfassung der dritten Bewirtschaftungspläne der wallonischen Flussgebietseinheiten © AUW - ÖDW Umwelt III.4 Verringerung der Einleitung von Mikroschadstoffen III.4.1 Grundlegende Maßnahmen Tabelle 18: Grundlegende Maßnahmen zum Thema „Verringerung der Einleitung von Mikroschadstoffen“ Code G/D Art Bezeichnung Szenario BE27 oder gesamt Leitung 19.1 G IRL Verringerung der Mikroschadstoffe punktueller Herkunft BE27 ÖDW LNU - AUW - Direktion Oberflächeng ewässer und Partner + Industrieller Sektor und Partner 19.2 G EIR/A CQE Verringerung der Mikroschadstoffe - Herkunft der diffusen Emissionen Gesamt ÖDW LNU - DEE - Direktion Oberflächeng ewässer + Verantwortlic he für andere betroffene Maßnahmen Die Wasserrahmenrichtlinie und ihre Tochterrichtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN) sehen die Verringerung oder schrittweise Beseitigung von Emissionen von Mikroverunreinigungen in Oberflächenwasserkörpern sowie die Erreichung oder die Erhaltung des guten ökologischen und chemischen Zustands derselben sowie ihrer aquatischen Fauna vor. Maßnahmen 19.1 und 19.2 enthalten einen Aktionsplan zur Verringerung oder Beseitigung spezifischer Schadstoffe (SPEC), prioritärer Stoffe (SP) oder gefährlicher Substanzen (SDP). Maßnahme 19.1 zielt auf die Mikroverunreinigungen ab, deren Emissionen in den Oberflächengewässern lokalisiert und als punktuell identifiziert wurden, was zur direkten oder indirekten Einleitung über Klärstationen und industrielle Abwässer führt. Sie wird ergänzt durch Maßnahme 19.2, die sich mit Mikroschadstoffen befasst, deren Emissionen in den Oberflächengewässern als (vollständig oder hauptsächlich) diffus identifiziert wurden. Für die Umsetzung der Maßnahme 19.1 sind vorherige Untersuchungen notwendig; einige davon werden gegenwärtig schon durchgeführt. Ziel dieser Untersuchungen ist die Erforschung und Bestätigung der Emissionsquellen in den Oberflächenwasserkörpern. Maßnahme 19.1 befasst sich hauptsächlich mit der Überarbeitung der Genehmigungen, mit dem Ziel: • die Emissionen von den Substanzen, die für die Nicht-Erreichung des guten Zustands verantwortlich sind (herabstufende Substanzen) in einem bestimmten OFWK (WRRL) zu verwalten; • die Emissionen von SP (UQN-Richtlinie) auch insgesamt unabhängig vom Zustand des betroffenen OFWK zu verringern; • Verluste, Einleitungen und Emissionen von SDP (UQN-Richtlinie) schrittweise zu beseitigen. Neben den Untersuchungs- und Koordinierungskosten für diesen Aktionsplan durch die Direktion Oberflächengewässer sind Investitionen in die Industrie erforderlich, damit diese sich an die Verpflichtungen der Wallonie gegenüber den Europäischen Richtlinien WRRL und UQN anpassen. Eine Liste der zu überarbeitenden Genehmigungen anhand der drei oben genannten Schwerpunkte wurde erstellt. Dadurch kann Maßnahme 19.1 in drei Teilmaßnahmen unterteilt werden: • 38 Genehmigungen sind aufgrund der Überschreitung der Schwellenwerte der UQN zu überarbeiten: • 145 Genehmigungen müssen zusätzlich zu den 38 „herabstufenden“ überarbeitet werden: • 115 weitere Genehmigungen müssen überarbeitet werden, um die SDP-Emissionen zu beenden:
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