Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien
39 Zusammenfassung der dritten Bewirtschaftungspläne der wallonischen Flussgebietseinheiten © AUW - ÖDW Umwelt Die erste Teilmaßnahme betrifft 38 Unternehmen, die im Hinblick auf einen oder mehrere Schadstoffe als verantwortlich für die Nicht-Erreichung des guten Zustandes des Wasserkörpers identifiziert wurden. Die Überarbeitung der Schwellenwerte für Emissionen sollte sich positiv und messbar auf den Zustand des Wasserkörpers auswirken. Die zweite Teilmaßnahme betrifft 145 Genehmigungen, die auf Ebene der Flussgebietseinheit als verantwortlich für die bedeutendsten SP-Emissionen identifiziert wurden. Ziel ist es, die betroffenen Genehmigungen zu überarbeiten, um eine Verringerung um etwa 20 % der SP-Emissionen in jedem Bereich zu erreichen. Die Unternehmen wurden daher nach Emissionspegel klassifiziert und die Auswahl der Erzeuger von SP-Emissionen so getroffen, dass die Anstrengungen zur Reduzierung um 20 % in jeder FGE erreicht werden können. Die dritte Teilmaßnahme betrifft 115 weitere Genehmigungen, in welchen die Einleitung von SDP zugelassen ist. Ein Großteil dieser Einleitungen betrifft Quecksilber, das in all unseren Wasserläufen vorhanden ist. Die getroffene Vorauswahl umfasst Unternehmen, die SDP in einer Konzentration, welche die maximale durch die UQN-Norm zugelassene Konzentration übersteigt, direkt in Oberflächengewässer einleiten. Die Reduzierung der Mikroschadstoffe, deren Emissionsquelle diffus ist, ist Gegenstand der Maßnahme 19.2. Insbesondere in Bezug auf die Emissionen von Mikroschadstoffen durch Niederschlagswasser oder landwirtchaftliche Tätigkeiten (Emissionen von Pestiziden und mineralischen Düngemitteln) sind die vorgesehenen Aktionen direkt an die folgenden Maßnahmen des Maßnahmenprogramms geknüpft, diese letzteren betreffen alle die OFWK herabstufenden Belastungen (Mikroschadstoffe sowie andere): • Problematik des Niederschlagswassers: Maßnahme 8 (Bewirtschaftung des Abwassers bei Regen, darunter Regenwasser); • Problematik der landwirtschaftlichen Einleitungen: Maßnahmen 23, 26, 28, 29, 30 und 32. Maßnahme 19.2 umfasst außerdem weitere Aktionen. Die Thematik der Einleitung von Mikroschadstoffen aus Haushalten (direkte Einleitung) erfordert Überlegungen auf wallonischer, föderaler und europäischer Ebene, da sie mit der Nutzung von Produkten oder Beschichtungen in Haushalten zusammenhängt, welche Substanzen enthalten, die sich in Oberflächengewässern wie Mikroschadstoffe verhalten. Die Aktionen zur Verringerung der Einleitung von Mikroschadstoffen in die Oberflächengewässer erfordern auch ein besseres Verständnis für die Transportmechanismen von Mikroschadstoffen zwischen verschiedenen Medien (Wasser, Luft, Boden) und/oder Matrizen (Wasser, Sedimente, Biota). III.5 Historische Verschmutzungen III.5.1 Ergänzende Maßnahmen Tabelle 19: Ergänzende Maßnahmen zum Thema „Historische Verschmutzung“ Code G/D Art Bezeichnung Szenario BE27 oder gesamt Leitung 21 G Verringerung der Verschmutzung der durch industrielle, unbeabsichtigte oder historische punktuelle Verunreinigungen am meisten gefährdeten oder beeinträchtigten Grundwasserkörper. BE27 ÖDW LNU - AUW - Direktion Grundwasser Maßnahme 21 zielt auf die Verringerung der Belastung ab, die Industriebrachen und Altlasten auf bestimmte Grundwasserkörper ausüben, insbesondere auf zwei davon (RWE033 et RWM073), die aus diesem Grund in schlechtem Zustand sind oder deren Parameter zumindest teilweise auf diese Quellen zurückzuführen sind.
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