Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien
7 Zusammenfassung der dritten Bewirtschaftungspläne der wallonischen Flussgebietseinheiten © AUW - ÖDW Umwelt Allgemeines Die Europäische Union hat am 23. Oktober 2000 die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) angenommen, die einen rechtlichen Rahmen für die Wasserbewirtschaftung in ganz Europa festlegt. Die Umsetzung dieser Richtlinie verlangt insbesondere die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen für den Schutz, die Verbesserung und die Sanierung der Oberflächenwasserkörper und der Grundwasserkörper. Die Bewirtschaftungspläne müssen regelmäßig aktualisiert werden. Der erste Bewirtschaftungsplan-Zyklus wurde in seiner endgültigen Fassung am 27. Juni 2013 durch die wallonische Regierung, die für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in den wallonischen Teilen der internationalen Flussgebietseinheiten von Maas, Schelde, Rhein und Seine zuständig ist, verabschiedet. Ebenso wurden die Bewirtschaftungspläne des zweiten Zyklus in ihrer endgültigen Fassung am 28. April 2016 verabschiedet. Das vorliegende Dokument ist eine Zusammenfassung der dritten wallonischen Managementpläne. Die allgemeine Beschreibung der Merkmale der wallonischen Teile der Internationalen Flussgebietseinheiten und das Register der Schutzgebiete befinden sich im allgemeinen Dokument.
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