Das Wasser geht uns alle an (WRRL - Bewirtschaftungspläne der Wallonie)
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Was ist die Wasserrahmenrichtlinie ?

Alle Fassungen dieses Artikels: [Deutsch] [français] [Nederlands]

 Sehen Sie sich das Video zur Präsentation der Wasserrahmenrichtlinie an.

Die Richtlinie 2000/60/EG zur Festlegung eines Rahmens für eine Gemeinschaftspolitik im Bereich Wasser, allgemein bekannt als „Wasserrahmenrichtlinie“ wurde am 23. Oktober 2000 (ABl. C E vom 22. Dezember 2000) verabschiedet.

Diese Richtlinie deckt verschiedene komplexe Ziele, Instrumente und Verpflichtungen ab.

Die Rahmenrichtlinie besagt, dass Wasser keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut ist, das geschützt und verteidigt werden muss. Sie besagt, dass das Wasser in der Gemeinschaft aufgrund einer stetig zunehmenden Nachfrage nach Wasser guter Qualität und nach ausreichenden Mengen für alle Verwendungszwecke unter wachsenden Druck gerät.

Das Schlüsselkonzept der Richtlinie besteht aus der Organisation der Wasserbewirtschaftung auf der Ebene der Wassereinzugsgebiete. Zu diesem Zweck wurden internationale oder nationale Flussgebietseinheiten eingegrenzt. Diese Flussgebietseinheiten umfassen nicht nur das gesamte hydrographische Netz, sondern gleichfalls die Fläche des entwässerten Gebiets sowie die Ästuare einschließlich des Grundwassers, der Meeresgewässer und der zugehörigen Umwelt.

Außerdem verlangt die Richtlinie die Ausarbeitung einer Gemeinschaftspolitik im Bereich Wasser. Das ist eine Verwaltung, die auf Maßnahmen, Mittel und Akteure der sektoralen Politiken zurückgreift (Industrie, Landwirtschaft, Naturschutz usw.).

Ihre erfolgreiche Umsetzung erfolgt durch eine enge Zusammenarbeit und durch kohärente Maßnahmen der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und der lokalen Behörden. Dies erfordert gleichfalls die Information, Konsultation und Beteiligung der Nutzer und der Öffentlichkeit.

Download der Richtlinie 2000/60/CE im pdf-Format (Quelle: GD Umwelt EC)



beigefügte Dokumente 





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