Sehen Sie sich das Video zur Präsentation der Wasserrahmenrichtlinie an.
Diese Richtlinie deckt verschiedene komplexe Ziele, Instrumente und Verpflichtungen ab.
Die Rahmenrichtlinie besagt, dass Wasser keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut ist, das geschützt und verteidigt werden muss. Sie besagt, dass das Wasser in der Gemeinschaft aufgrund einer stetig zunehmenden Nachfrage nach Wasser guter Qualität und nach ausreichenden Mengen für alle Verwendungszwecke unter wachsenden Druck gerät.
Das Schlüsselkonzept der Richtlinie besteht aus der Organisation der Wasserbewirtschaftung auf der Ebene der Wassereinzugsgebiete. Zu diesem Zweck wurden internationale oder nationale Flussgebietseinheiten eingegrenzt. Diese Flussgebietseinheiten umfassen nicht nur das gesamte hydrographische Netz, sondern gleichfalls die Fläche des entwässerten Gebiets sowie die Ästuare einschließlich des Grundwassers, der Meeresgewässer und der zugehörigen Umwelt.
Außerdem verlangt die Richtlinie die Ausarbeitung einer Gemeinschaftspolitik im Bereich Wasser. Das ist eine Verwaltung, die auf Maßnahmen, Mittel und Akteure der sektoralen Politiken zurückgreift (Industrie, Landwirtschaft, Naturschutz usw.).
Ihre erfolgreiche Umsetzung erfolgt durch eine enge Zusammenarbeit und durch kohärente Maßnahmen der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und der lokalen Behörden. Dies erfordert gleichfalls die Information, Konsultation und Beteiligung der Nutzer und der Öffentlichkeit.
Download der Richtlinie 2000/60/CE im pdf-Format (Quelle: GD Umwelt EC)