Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Öffentliche Umfrage vom 02/11/22 bis 02/05/23 40 Zusammenfassung des Entwurfs der dritten Bewirtschaftungspläne für Flussgebietseinheiten III.6 Landwirtschaft III.6.1 Grundlegende Maßnahmen Tabelle 20: Grundlegende Maßnahmen zum Thema „Landwirtschaft“ Code G/D Art Bezeichnung Szenario BE27 oder gesamt Leitung 24 G BP/CO NT/IF/ IRL Überarbeitung der GAP BE27 ÖDW LNU 25 G ACQE Im Rahmen der „Yes we plant“- Umsetzung: Einführung einer Reihe von Hecken zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizidbelastung der Wasserressourcen. BE27 Landwirte 29 G ACQE Begrünung entlang von Wasserläufen: Umsetzung seit 2021 BE27 ÖDW LNU, Landwirte 32 G ACQE Umsetzung des wallonischen Programms zur Reduzierung der Pestizide II (sowie Ausarbeitung PWRP III) europäische Zielvorgabe zur Verringerung des Pestizideinsatzes und der damit verbundenen Risiken um 50 % BE27 ÖDW LNU, Landwirte 43 G ACQE/ BP Bau von Umzäunungen entlang von Wasserläufen Gesamt Landwirte 44 D ACQE/ BP/IRL Umsetzung der Maßnahme Wal.2.6.1 des WPRP2 betreffend die Definition von pestizidgefährdeten Gebieten Gesamt ÖDW LNU - DEE Für die Oberflächenwasserkörper ist die wirksamste Maßnahme die seit Oktober 2021 umgesetzte Maßnahme Nr. 29 „Begrünung entlang von Wasserläufen“, die den Abfluss und die Einträge von Nährstoffen und Pestiziden in das Gewässernetz begrenzen wird. Allerdings ist die Wirksamkeit des begrünten Streifens von 6 m in Parzellen mit entwässerten Kulturen geringer. Maßnahme 25, welche im Rahmen des Programms Yes we plant - „4000 km Hecken“ die Pflanzung von Hecken in landwirtschaftlichen Gebieten vorsieht, weist für das Thema Wasser eine wechselhafte Wirksamkeit auf, abhängig von der Fläche, auf der Hecken in landwirtschaftlich genutzten Gebieten und entlang von Wasserläufen angelegt werden. Maßnahme 43 wird den Abschluss des Baus von Einzäunungen entlang von Wasserläufen ermöglichen, was sich auf die Uferqualität und die Einträge von Schadstoffen in die Wasserläufe auswirken wird. Bis 2027 werden zwei Hauptpläne umgesetzt. Zunächst die Reform der GAP (Maßnahme 24) ab 2023, die eine neue „grüne Architektur“ vorsieht. Nach dem derzeitigen Stand können sich die folgenden Punkte eines künftigen Strategieplans positiv auf die Wasserressourcen auswirken: • Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand (GLÖZ) und Gesetzliche Anforderungen an die Betriebsführung (GABF); • Ökoregime; • AUKM; • Investitionsbeihilfen.

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