Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Öffentliche Umfrage vom 02/11/22 bis 02/05/23 41 Zusammenfassung des Entwurfs der dritten Bewirtschaftungspläne für Flussgebietseinheiten Bezüglich der Projekte zu „Ökoregimen“, stellt die nachfolgende Tabelle ihre Auswirkungen auf das Oberflächen- und Grundwasser dar: Tabelle 21: Wirksamkeit von Ökoregelungen zu den OFWK und GWK. Ökoregime Wirksamkeit OFWK/GWK Umweltfreundlicher Ackerbau Abhängig von den Bedingungen für Düngung und der Behandlung mit Pestiziden Bodenbedeckung Allgemein positive Wirkung, abhängig von der Beteiligungsrate im gefährdeten Gebiet des Dauergrünlandes Wenn nur die derzeitigen Flächen beibehalten werden, ökologischer Status quo, ist ein Gewinn zu beobachten, wenn das Dauergrünland zunimmt. Netz/Ökologische Vernetzung Abhängig von den betroffenen Flächen und ihrer Lage im Gewässernetz Reduzierung des Eintrags Allgemein positive Wirkung, aber abhängig von der Beteiligungsrate und den Umsetzungsbedingungen Insgesamt sind die derzeit vorgeschlagenen Ökoregime potenziell wirksam, um die Auswirkungen landwirtschaftlicher Aktivitäten auf die Wasserkörper zu verringern, aber sie sollten mehr Garantien für eine tatsächliche Verringerung der Nährstoff- und Pestizidflüsse in den Wasserkörpern bieten, die den „guten Zustand“ noch nicht erreicht haben und von dieser Art der landwirtschaftlichen Belastung betroffen sind. Zudem hängt ihre Wirksamkeit von ihrer zeitlichen Bindung ab (bei den Ökoregimen handelt es sich um jährliche Bindungen). Wie bei den Ökoregimen hängt die Wirksamkeit der AUKM von der Beteiligungsrate in den gefährdeten Wasserkörpern ab, hauptsächlich im gefährdeten Gebiet im Sinne der Nitratrichtlinie. Schließlich werden sich die Investitionsbeihilfen der neuen GAP positiv auswirken, wenn sie eine finanzielle Unterstützung für die praktischen Veränderungen wie den Austausch der chemischen durch die mechanische Unkrautbekämpfung (tatsächlich sind Herbizide die am meisten gemessenen aktiven Substanzen im Grund- und Oberflächenwasser) gezielt in den entsprechenden Wasserkörpern ermöglichen. Parallell zur GAP liegt ein zweites sich auf die Wasserqualität auswirkendes „ Programm “ vor, das wallonische Programm zur Reduzierung der Pestizide (Maßnahme 32), deren dritte Version ebenfalls 2023 in Kraft treten wird. Was die derzeitigen grundlegenden Maßnahmen betrifft, so ist ihre Wirksamkeit auf Grundwasserkörper geringer, entweder weil sie spezifischer auf Oberflächengewässer abzielen oder weil die Schadstoffflüsse in die Grundwasserleiter offenbar nicht direkt reduziert werden. Die derzeit in den verschiedenen Programmen, Vorschriften und Erlassen vorgesehenen Maßnahmen können keine vollständige Verringerung der „landwirtschaftlichen Lücke“ der Oberflächen- und Grundwasserkörper gewährleisten, die gegenwärtig keinen guten Zustand im Sinne der WRRL erreichen. Es sind „ergänzende“ Maßnahmen im Sinne der WRRL erforderlich, um den guten Zustand bis 2027 erreichen zu können.

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