Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Öffentliche Umfrage vom 02/11/22 bis 02/05/23 42 Zusammenfassung des Entwurfs der dritten Bewirtschaftungspläne für Flussgebietseinheiten III.6.2 Ergänzende Maßnahmen Tabelle 22: Ergänzende Maßnahmen zum Thema „Landwirtschaft“ Code G/D Art Bezeichnung Szenario BE27 oder gesamt Leitung 23 G ACQE Anpassung des PGDA BE27 ÖDW LNU 26 G ACQE/ BP Biologische Landwirtschaft: RPE- Ziel: Umstellung von 30 % der wallonischen LNF bis 2030 BE27 ÖDW - LNU, Landwirte 27 G ACQE Landwirtschaftliche Entwässerung : Verbot neuer Entwässerungsarbeiten in Feuchtwiesen Gesamt ÖDW LNU 28 D ACQE Überarbeitung der GAP – Ökoregime „Reduzierung des Eintrags“ BE27 ÖDW LNU 30 G CONT Anpassung der landwirtschaftlichen Kontrollen, insbesondere: - Überarbeitung der Auswahlkriterien der Betriebe, - Verbesserung der administrativen Prüfung BE27 ÖDW LNU 33 G EIR/SA F Umsetzung und Förderung des Indic'Eau bei Landwirten Gesamt CRA-W 34 G ACQE/ BP/SA F Vorkehrungen gegen die Bodenerosion in Landwirtschaftsgebieten und die Sedimenteinträge in Wasserläufe Gesamt ÖDW LNU – LE – GISER – ÖDW LNU - DEE Zu Erreichung des guten Zustands des Grund- und Oberflächenwassers ist eine Verringerung der eingesetzten Menge an Pestiziden notwendig. Ergänzend zu zukünftigen Maßnahmen, die durch PWRP3 ergriffen werden und die eine Gesamtwirkung auf die die Wasserkörper herabstufenden Substanzen haben, könnte die Zielsetzung, 50 % der Menge einzusetzen, ausreichen, um die Normen für die Pestizide, die im chemischen Zustand gemessen werden (OFWK und GWK), einzuhalten. Maßnahme 28 ist das zukünftige Ökoregime „Reduzierung des Eintrags“ der neuen GAP. Landwirte, die sich verpflichten, bestimmte Pestizidwirkstoffe nicht mehr zu verwenden, werden in Höhe der in der Regelung vorgesehenen Beträge pro Hektar entschädigt. Darüber hinaus können Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung, die als Ersatz für diese Moleküle eingesetzt werden könnten, über die Investitionsbeihilfe des neuen Strategieplans der GAP und über die Maßnahme „ökologischer Wandel der Landwirtschaft“ des Wiederaufbauprogramms subventioniert werden. Die Entwicklung des Pestizideinsatzes kann durch die Förderung des im CRA-W entwickelten Indic'Eau (Maßnahme 33) genauer geprüft werden. Diese Änderungsvorschläge für die Anbaupraktiken müssen mit einer Anpassung der BPFGE einhergehen. In Maßnahme 23 „Anpassung der BPFGE“ wird daher vorgeschlagen, die BPFGE an drei von der Europäischen Kommission hervorgehobenen Punkten abzuändern. Maßnahmen 27 und 34 verfolgen allgemein das Ziel einer Verringerung der Pestizid- und Nährstoffströme in die Oberflächengewässer, indem die weitere Entwässerung von Weiden beendet und die Umsetzung von Anbaupraktiken, die dem Problem der Erosion gerecht werden, gefördert werden. Maßnahme 26 greift das Ziel der regionalpolitischen Erklärung auf, bis 2030 30 % der wallonischen LNF in der biologischen Landwirtschaft zu erreichen. Eine Erhöhung der Umstellungsrate in dem gefährdeten Gebiet wird sich positiv auf die Belastungen durch Nährstoffe und Pestizide auf die Wasserressourcen auswirken und so zur Erreichung der Umweltziele der WRRL beitragen. Eine solche Rate kann ohne konkrete Anreize nur schwer innerhalb von 10 Jahren erreicht werden, sei es durch finanzielle Beihilfen oder durch die Verwaltung von Angebot und Nachfrage bei biologischen Produkten. Aus diesem Grund sieht der Strategieplan der GAP eine Aufwertung der Beihlifen für Bio-Betriebe vor, insbesondere in der gefährdeten Zone.

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