Registrieren von Maßnahmen. Bewirtschaftungsplänen III (2022/2027) - Wallonien

Maßnahmenprogramm Dritte Bewirtschaftungspläne – WR Einzelheiten der Maßnahme Status der Maßnahme Zusätzlich Referenz 40_03 DCE_PG3 © ÖDW Umwelt/AUW – V1.1 2 Umsetzung Die Diskussionen in der AG zu unbekannten Schadstoffen führten zu den folgenden Empfehlungen: (i) Weitere Verbesserung der Kenntnisse über unbekannte Schadstoffe (einschließlich perfluorierter Stoffe, Mikroplastik und endokriner Disruptoren) durch Forschungsprojekte mit folgenden Schwerpunkten: Umwelteigenschaften und Vorkommen von besorgniserregenden Stoffen in Gewässern, Entwicklung von Analysemethoden für diese Stoffe (Problematik der derzeit verfügbaren Messtechnologien, bei denen die beobachteten Konzentrationen verschiedener Stoffe unterhalb der Quantifizierungsgrenzen der Geräte liegen und die Ergebnisse daher nicht zuverlässig genug sind), Überlegungen zu möglichen Wasserbehandlungstechnologien, um besorgniserregende Stoffe aus den Einleitungen zu entfernen (unter Berücksichtigung von finanziellen und energetischen Aspekten); (ii) Reduzierung der Emissionen von besorgniserregenden Stoffen an der Quelle: Konsultation von Datenbanken und Sammlung von Informationen bei verschiedenen Akteuren, um die Sektoren zu identifizieren, die diese Stoffe auf wallonischer Ebene produzieren können, und Überlegungen zur Verringerung der Verwendung dieser Stoffe (insbesondere in industriellen oder landwirtschaftlichen Prozessen), Einführung einer verstärkten Wachsamkeit innerhalb des ÖDW LNU hinsichtlich der Emission dieser Stoffe in Umweltgenehmigungen (Maßnahme 17), Information und Sensibilisierung der Bürger und der Wasserakteure hinsichtlich der Problematik der unbekannten Verschmutzungen (Maßnahme 42); (iii) Organisation einer wissenschaftlichen und normativen Überwachung (eingebettet in europäische Initiativen) von unbekannten Schadstoffen. Schritt(e), Zielgruppen und Kommunikationsziele Vorläufiger Zeitplan 1 Die Maßnahme umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die parallel durchgeführt werden müssen (bessere Kenntnis der Merkmale unbekannter Schadstoffe, der Analyse- oder Behandlungsmethoden), normative Überwachung und Sensibilisierung verschiedener Sektoren für die Problematik. Diese Maßnahmen werden sich über mehrere Jahre erstrecken. 2022 bis 2027 Akteur(e) ÖDW LNU - AUW - Direktion Oberflächengewässer und Direktion Grundwasser Partner ISSeP (Institut Scientifique de Service Public) - ÖGWB (Öffentliche Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung) Auswirkungen Ausmaß Wallonie (Europa bezüglich der wissenschaftlichen und normativen Überwachung) Finanzierungsquelle Wahrscheinlich über den Umweltfonds Erforderliche Mittel Bestehende VZÄ Rechtliche Aspekte

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