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Nach und nach einen guten Zustand der Wasserkörper erreichen: Ein

Programm aus geeigneten Maßnahmen mit lokalen Auswirkungen

Die Verbesserung der Qualität der Wasserkörper, der Erhalt der Wasserressourcen und der Wassernutzungskategorien

erfordern den Beschluss und die Umsetzung verschiedener Maßnahmen. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere den

Haushalt betreffende, landwirtschaftliche, industrielle und städtische Aktivitäten. Sie sind in ein Maßnahmenprogramm

eingebunden, welches eine Aktualisierung des Programms der ersten Bewirtschaftungspläne mit folgenden Hauptthemen

darstellt:

1.

Die Bekämpfung der diffusen Umweltverschmutzung

Der Landwirtschaftssektor ist die wichtigste Quelle diffuser Verunreinigungen, die Auswirkungen auf unsere Wasserläufe und

unser Grundwasser haben: mineralische Dünger und Tierdung, sonstige in der Landwirtschaft verwendete organische

Materialien wie Klärschlämme, Pestizide, die Erosion der landwirtschaftlichen Böden… Folgende Strategien sollen ihre

Auswirkungen reduzieren:

UMSETZUNG UND BEWERTUNG DES PLANS ZUM NACHHALTIGEN STICKSTOFFEINSATZ

(PGDA)

Der PGDA ist ein Instrument zur Umsetzung einer umweltverantwortlichen Politik für die Verwendung von Stickstoff durch

die Landwirte. Er wird in regelmäßigen Zeitabständen überarbeitet und muss Gegenstand einer Bewertung seiner

Wirksamkeit sein, um seine Auswirkung auf die Umwelt und seine Durchführbarkeit zu verbessern. Die Verbesserung seiner

Wirksamkeit geht einher mit einer Verstärkung der Kontrollen der wichtigsten Punkte des Plans wie die ausgebrachten

Mengen von Mist und Gülle, die Einhaltung der Zeiträume der Ausbringung, die Infrastrukturen zur Lagerung…

EINRICHTUNG VON SCHUTZZONEN ENTLANG DERWASSERLÄUFE

In Bereichen, in denen sich Wasserläufe in direkter Nachbarschaft zu Anbauflächen befinden und in Bereichen, in denen

Probleme in Bezug auf landwirtschaftliche Einträge festgestellt wurden, wird die Einrichtung von Grasstreifen über die

Umsetzung zielgerichteter Agrarumweltmaßnahmen stark gefördert.

ANWENDUNG DES ZUGANGSVERBOTS ZU DENWASSERLÄUFEN FÜR DAS VIEH

Die vorhergehenden Pläne sahen vor, dem Vieh den Zugang zu den Wasserläufen durch das Anlegen von Zäunen und

Tränken zu untersagen. Diese Maßnahme ist seit Ende 2013 gültig. Damit sie Wirkung zeigen, sollte ihre Anwendung an den

Wasserläufen, an denen sie Pflicht ist, überprüft werden.