Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
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Einzelheiten der Maßnahme
0120_12 - Inspektion der Nicht-IPPC-Betriebe
Gegenstand
Steigerung der Inspektion von Nicht-IPPC-Betrieben, die eine Schadstoffmenge von mehr
als 100 EW einleiten oder bei denen die Auswirkung der Einleitungen signifikant für die
Wasserkörper ist.
Die Inspektion industrieller Einleitungen wird durch das Wassergesetzbuch und eine
Europäische Richtlinie über die Umweltqualitätsnormen vorgeschrieben. Diese schreibt
die Überwachung von 33 Substanzen oder Gruppen von Substanzen, sowie der
Entwicklung der Einleitungen, vor.
Mittels der Maßnahme sollen unter den Nicht-IPPC-Unternehmen, die in der Regel
weniger Auswirkungen verursachen als IPPC-Unternehmen, diejenigen identifiziert
werden, die die Auflagen ihrer Genehmigung hinsichtlich der Einleitung von industriellen
Abwässern nicht erfüllen oder die in signifikanten Mengen bestimmte, laut ihrer
Genehmigung nicht zulässige Substanzen oder vorrangige Substanzen einleiten.
Die Maßnahme gilt für Unternehmen, deren Schadstoffbelastung höher als 100 EW ist
und die Schadstoffe in Oberflächengewässer oder in Kanäle einleiten, die nicht mit einer
Klärstation verbunden sind. Rund 100 Unternehmen sind betroffen und es geht um etwa
215 Einleitungen.
Begründung
Heute sind die Nicht-IPPC-Unternehmen seltener Gegenstand von Kontrollen als IPPC-
Unternehmen, obwohl ihre Verantwortung hinsichtlich der Auswirkungen auf
Oberflächengewässer bisweilen signifikant ist.
Durch eine häufigere Kontrolle der Unternehmen in den Wasserkörpern, wo das Risiko
einer Nichterreichung des guten Zustandes mutmaßlich industriellen Ursprung ist, lässt
sich eine genauere Vorstellung von den tatsächlichen Einleitungen der Unternehmen
und ihre Auswirkung auf das Aufnahme gewinnen.
Gegebenenfalls kann die Maßnahme zu einer Revision der Bedingungen der
Umweltgenehmigungen der betroffenen Unternehmen führen.
Umsetzung
Ab 2016 wird in allen Wasserkörpern, in denen das Risiko eines Nichterreichens des
guten Zustands bis 2021 besteht, jedes Unternehmen Gegenstand mindestens einer
nicht geplanten Kontrolle pro Jahr sein.
Etappen
Vorläufiger Zeitplan
1 Einstellung eines Mitarbeiters
2016
2 Identifizierung der betroffenen Unternehmen
2017
3 Jährliche Inspektion der Unternehmen
2018 und folgende
Leitung
ÖDW - DGO3 - Abteilung Polizei und Kontrollen.
Angeschlossene
Partner
Union Wallonne des Entreprises und Industrieverbände
Erwartete Wirkung Bessere Kenntnis der tatsächlichen Einleitungen von Unternehmen und Umsetzung von
Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffeinleitungen (Stickstoff, Phosphor,
oxidierbare Materialien, Chloride, Sulfate, Mikroschadstoffe usw.), die für das
Nichterreichen des guten Zustands der Wasserkörper verantwortlich sind.
Betroffene Gebiete Wasserkörper, bei denen das mutmaßlich auf die Industrie zurückzuführende Risiko des
Nichterreichens des guten Zustands bis 2021 besteht