Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
Seite 19 von 79
Einzelheiten der Maßnahme
0110_12 - Prüfung der Umweltgenehmigungen entsprechend den Umweltzielen für die
Wasserkörper
Gegenstand
Revision und Umsetzung der Bedingungen für Umweltgenehmigungen in den
Wasserkörpern mit starker industrieller Belastung.
Um seine Aktivitäten ausüben zu können, muss jedes Unternehmen eine Reihe von
Umweltauflagen erfüllen. Diese sind in einer Umweltgenehmigung festgelegt und
betreffen insbesondere die Einleitung von Abwässern. Die Einleitungsbedingungen
beziehen sich sowohl auf die Schadstoffmengen (als Konzentration oder Belastung
ausgedrückt), als auch auf die entsprechenden Kontrollmechanismen.
Die Bedingungen werden in Form sektorbezogener Bedingungen oder besonderer
Bedingungen angewandt, um das Aufnahmemilieu zu berücksichtigen.
Eine Genehmigung wird unter folgenden Umständen revidiert:
- die Gültigkeitsdauer ist abgelaufen;
- Maßnahmen zum Gewässerschutz erweisen sich aufgrund einer ermittlungsweisen
Überwachung, einer signifikanten Abweichung der Ergebnisse von Analysen der
Wasserqualität am Standort oder aufgrund einer Verunreinigung als unzureichend oder
ungeeignet;
- wenn eine neue Gesetzgebung die aktuelle Gesetzgebung obsolet macht.
Wenn eine Genehmigung geändert wird, werden die besten verfügbaren Techniken
berücksichtigt, mit denen sich ein Schadstoffeinleitungsniveau erreichen lässt, das
ökologisch und wirtschaftlich akzeptabel ist.
Begründung
Es handelt sich um eine vorbeugende oder korrigierende Maßnahme, abhängig von den
auslösenden Elementen der Revision der Genehmigung, mit der sich die Auswirkungen
industrieller Aktivitäten auf die Wasserkörper begrenzen lassen, sodass zu einer
Erreichung des guten Zustands beigetragen wird.
Umsetzung
Aufgrund der Erfassung der Wasserkörper, bei denen ein Risiko identifiziert wurde, das
mutmaßlich industriellen Ursprung ist, wird die Anzahl der zu überprüfenden
Umweltgenehmigungen mit 180 veranschlagt.
Alle betroffenen Genehmigungen könnten von einer Halbtagskraft im Zeitraum 2015 -
2021 geprüft werden.
Etappen
Vorläufiger Zeitplan
1 Einstellung eines Mitarbeiters der Stufe A (Halbtagskraft) 2016
2 Revision von 30 Umweltgenehmigungen jährlich.
2016 und folgende
Leitung
ÖDW - DGO3 - DEE - Direktion Oberflächengewässer - Abteilung Genehmigungen
ÖDW - DGO3 - Direktion Grundwasser.
Angeschlossene
Partner
ÖDW - DGO3 - Abteilung Genehmigungen und Abteilung Polizei und Kontrolle
Kommunen (in erster Instanz zuständige Behörde) - Minister (nach Einlegung von
Rechtsmitteln zuständige Behörde) - UWE, Industrieverbände