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Zweiter Zyklus der

Bewirtschaftungspläne

Maßnahmenprogramm

Seite 19 von 79

Einzelheiten der Maßnahme

0110_12 - Prüfung der Umweltgenehmigungen entsprechend den Umweltzielen für die

Wasserkörper

Gegenstand

Revision und Umsetzung der Bedingungen für Umweltgenehmigungen in den

Wasserkörpern mit starker industrieller Belastung.

Um seine Aktivitäten ausüben zu können, muss jedes Unternehmen eine Reihe von

Umweltauflagen erfüllen. Diese sind in einer Umweltgenehmigung festgelegt und

betreffen insbesondere die Einleitung von Abwässern. Die Einleitungsbedingungen

beziehen sich sowohl auf die Schadstoffmengen (als Konzentration oder Belastung

ausgedrückt), als auch auf die entsprechenden Kontrollmechanismen.

Die Bedingungen werden in Form sektorbezogener Bedingungen oder besonderer

Bedingungen angewandt, um das Aufnahmemilieu zu berücksichtigen.

Eine Genehmigung wird unter folgenden Umständen revidiert:

- die Gültigkeitsdauer ist abgelaufen;

- Maßnahmen zum Gewässerschutz erweisen sich aufgrund einer ermittlungsweisen

Überwachung, einer signifikanten Abweichung der Ergebnisse von Analysen der

Wasserqualität am Standort oder aufgrund einer Verunreinigung als unzureichend oder

ungeeignet;

- wenn eine neue Gesetzgebung die aktuelle Gesetzgebung obsolet macht.

Wenn eine Genehmigung geändert wird, werden die besten verfügbaren Techniken

berücksichtigt, mit denen sich ein Schadstoffeinleitungsniveau erreichen lässt, das

ökologisch und wirtschaftlich akzeptabel ist.

Begründung

Es handelt sich um eine vorbeugende oder korrigierende Maßnahme, abhängig von den

auslösenden Elementen der Revision der Genehmigung, mit der sich die Auswirkungen

industrieller Aktivitäten auf die Wasserkörper begrenzen lassen, sodass zu einer

Erreichung des guten Zustands beigetragen wird.

Umsetzung

Aufgrund der Erfassung der Wasserkörper, bei denen ein Risiko identifiziert wurde, das

mutmaßlich industriellen Ursprung ist, wird die Anzahl der zu überprüfenden

Umweltgenehmigungen mit 180 veranschlagt.

Alle betroffenen Genehmigungen könnten von einer Halbtagskraft im Zeitraum 2015 -

2021 geprüft werden.

Etappen

Vorläufiger Zeitplan

1 Einstellung eines Mitarbeiters der Stufe A (Halbtagskraft) 2016

2 Revision von 30 Umweltgenehmigungen jährlich.

2016 und folgende

Leitung

ÖDW - DGO3 - DEE - Direktion Oberflächengewässer - Abteilung Genehmigungen

ÖDW - DGO3 - Direktion Grundwasser.

Angeschlossene

Partner

ÖDW - DGO3 - Abteilung Genehmigungen und Abteilung Polizei und Kontrolle

Kommunen (in erster Instanz zuständige Behörde) - Minister (nach Einlegung von

Rechtsmitteln zuständige Behörde) - UWE, Industrieverbände