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Zweiter Zyklus der

Bewirtschaftungspläne

Maßnahmenprogramm

Seite 23 von 79

Einzelheiten der Maßnahme

0140_12 - Bessere Kenntnisse der Industrieabwässer

Gegenstand

Verbesserung der Kenntnisse über Einleitungen der Industrie (Lokalisierung, Typ,

Aufnahmemilieu) durch eine Aktualisierung der Daten innerhalb der Administration,

durch eine Verbesserung der Überwachung und mittels Durchführung der

Entnahme/Analyse von Industrieabwässern.

Die derzeitige Kenntnis der Einleitungen von Betrieben, die Industrieabwässer einleiten,

ist nicht zufriedenstellend (Lokalisierung, Typ, Aufnahmemilieu).

Die derzeitige Überwachung der Industrieeinleitungen mit den stärksten Auswirkungen

(IPPC-Betriebe) auf die aquatische Umwelt erfolgt auf zwei Arten:

- Selbstkontrolle der Einleitungen durch das Unternehmen, bezüglich der Parameter und

Substanzen, die in seiner Umweltgenehmigung festgelegt sind;

- Überprüfung durch ein zugelassenes Labor, ob die Selbstkontrolle vom Unternehmen

korrekt praktiziert wird.

Im Übrigen wird die Entnahme und Charakterisierung der industriellen Einleitungen der

wichtigsten Betriebe vom Institut Scientifique de Service public (ISSeP -

wissenschaftliches Institut des öffentlichen Dienstes) durchgeführt.

Die Maßnahme:

- erlaubt letzten Endes die Verbesserung der Kenntnisse über Einleitungen;

- erlaubt letzten Endes die Verfeinerung der Maßnahmen, die zu treffen sind, um die für

die Wasserkörper festgelegten Umweltziele zu erreichen.

Begründung

Die Wasserrahmenrichtlinie erfordert die Kenntnis der Kontaktstelle von

Industrieeinleitungen mit dem Aufnahmemilieu. Die exakte Lokalisierung der von einer

Umweltgenehmigung abgedeckten Einleitungen fehlt häufig oder ist nicht zuverlässig.

Es scheint sachdienlicher, die GPS-Daten der Einleitungen bei Besuchen vor Ort zu

erfassen, als sich ausschließlich auf Erklärungen zu verlassen, die zum Teil genau oder

gar fehlerhaft sind.

Das Ziel besteht darin, einerseits die Kenntnis der tatsächlichen Einleitungen dieser

Unternehmen zu verfeinern und andererseits mögliche Kontaminationsquellen zu

identifizieren, um die Einhaltung der Bedingungen für die Einleitungen besser

garantieren zu können.

Umsetzung

- Aktualisierung der Industriebetriebe und ihrer Einleitungen, ausgehend von den Daten

der Besteuerung und der Genehmigungen, sowie durch Besuche vor Ort.

- Fortsetzung der jährlichen Kampagnen zur Entnahme von Proben und zur

Charakterisierung der industriellen Einleitungen der wichtigsten Betriebe in den großen

wallonischen Industriegebieten durch das ISSeP.

- Einführung eines Überwachungssystems für Industrieeinleitungen bei Nicht-IPPC-

Unternehmen, die eine Schadstoffbelastung von mehr als 100 EW einleiten.

- Kodierung der mit den Risikobetrieben verbundenen Piezometer in der Dix Sous

Datenbank.

- Einführung eines standardisierten Übermittlungsverfahrens für die Analyseergebnisse.

- Abfassung eines Erlasses in Form einer bereichsübergreifenden Norm bezüglich des

Überwachungssystems.