Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
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Einzelheiten der Maßnahme
0220_02 - Verringerung der Emission von in den Umweltqualitätsnormen erfassten Stoffen
durch Aufnahme entsprechender UQN-Parameter in die Umweltgenehmigung
Gegenstand
Die Maßnahme soll die von der Industrie eingeleiteten vorrangigen und gefährlichen
vorrangigen Stoffe (in den Umweltqualitätsnormen erfasste Substanzen) quantifizieren,
um eine Bestandsaufnahme und ein Programm zur Verringerung dieser Stoffe zu
erstellen. Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die
notwendigen Maßnahmen zur schrittweisen Verringerung der Verunreinigung durch
vorrangige Stoffe und zur Beendigung oder schrittweisen Einstellung der Emissionen, der
Einleitungen und Verluste vorrangiger gefährlicher Stoffe treffen.
Begründung
Das Verfahren zur Erteilung von Umweltgenehmigungen stellt eines der nützlichsten
Hilfsmittel dar, um Einleitungen durch die Industrie zu reduzieren oder gar zu verbieten,
abhängig davon, ob die Substanz als vorrangige Substanz oder als gefährliche vorrangige
Substanz identifiziert wird. Ein bibliografisches Verzeichnis der Branchen, die
möglicherweise von diesen Substanzen betroffen sind, Kontrollen von Unternehmen,
Daten aus der EPRTR- oder Steuerberichterstattung (DGO3 - Direktion
Finanzinstrumente) und die Umsetzung des ministeriellen Erlasses vom 5. November
2013 bezüglich der Methoden zur Identifizierung der entsprechenden Substanzen für die
betroffenen Sektoren und der Liste der charakteristischen Schadstoffe der einzelnen
Sektoren in den Industrieabwässern, werden die Möglichkeit schaffen, die Unternehmen
zu ermitteln, die Gegenstand einer erneuten Überprüfung ihrer Genehmigung sein
dürften. Zwecks Umsetzung dieses Erlasses wurden 285 Unternehmen wegen der
Durchführung der erforderlichen Kontrollen kontaktiert.
Umsetzung
Die Revision der Genehmigungen stellt ein sachdienliches Mittel dar, um zu zeigen, ob
die Wallonie die Maßnahmen zur Reduzierung gefährlicher vorrangiger Substanzen und
vorrangiger Substanzen umsetzt. Die Genehmigungen der betroffenen Unternehmen
werden entsprechend einer Priorität überprüft, die sich nach dem mit dem
aufnehmenden Wasserkörper verbundenen Umweltziel richtet.
Etappen
Vorläufiger Zeitplan
1 Formulierung eines ministeriellen Erlasses bezüglich der
Methoden zur Feststellung der in den betreffenden
Sektoren relevanten Stoffe und der Liste der typischen
Schadstoffe je Sektor in den Industrieabwässern - Auswahl
der betreffenden Unternehmen.
05.11.2013 (zur
Erinnerung)
2 Übermittlung der Daten durch die Unternehmen
31. März 2015.
3 Nutzung der Ergebnisse der übermittelten Daten
2015-2016
4 Auswahl der Unternehmen, deren Genehmigung überprüft
wird.
2015 und folgende
5 Revision von Genehmigungen in Zusammenhang mit
vorrangigen gefährlichen Substanzen und vorrangigen
Substanzen (Reduzierung abhängig von den Umweltzielen
für den aufnehmenden Wasserkörper) (+/- 40 Dossiers pro
Jahr).
2016 und folgende
Leitung
Partner DGO3 - Abteilung Oberflächengewässer