Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
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Einzelheiten der Maßnahme
0242_02 - Einführung partizipativer „Entnahmeverträge“
Gegenstand
Der Entnahmevertrag ist eine Vereinbarung in Zusammenhang mit Entnahmestellen, die
diffuse und/oder punktuelle Verschmutzungsprobleme (hauptsächlich Nitrate und
Pestizide) aufweisen oder aufweisen könnten.
Er legt Ziele hinsichtlich der Wasserqualität fest und sieht in betrieblicher Hinsicht
Modalitäten zur Realisierung der zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen
vor.
Ein Lenkungsausschuss wird gebildet, er umfasst mindestens einen Vertreter des
Erzeugers, der Verwaltung und der SPGE. Es handelt sich dabei um ein Konzertierungs-
und Koordinierungsorgan, das auf alle betroffenen Akteure (Verbände, Kommunen,
Landwirte usw.) erweitert werden kann. Er stellt folgende Funktionen sicher:
- Genehmigung der durchgeführten Diagnose;
- Genehmigung der im Maßnahmenprogramm vorgeschlagenen Maßnahmen und der
der SPGE vorgeschlagenen Beträge zu ihrer Finanzierung;
- jährliche Validierung der Überprüfung des Vertrags (Fahrplan, Bilanz, Tätigkeitsbericht).
Die Betreuung vor Ort ist ebenfalls erforderlich und liegt bei den bestehenden
Organisationen (NitraWal, Phyteauwal). Sie sorgen für die Initiierung von Projekten. Sie
sensibilisieren, kommunizieren und schulen die verschiedenen Akteure und Nutzer von
Wasser, um den erwarteten Zielen und Ergebnissen gerecht zu werden.
Begründung
Derzeit geht es bei den Präventivzonen für die Entnahme im Wesentlichen um die
Vermeidung punktueller Verunreinigungen. Der Entnahmevertrag ist ein Mittel für die
Erfassung der diffusen Verunreinigungen mit Nitraten und/oder Pestiziden, die das
Hauptproblem in Zusammenhang mit der Qualität des Grundwassers darstellen.
Die getroffenen Maßnahmen werden den Umfang der Verunreinigung (Konzentration)
und ihre Entwicklung (Trendanalyse) berücksichtigen, um zu geeigneten Antworten
hinsichtlich des "guten Zustands" des Wassers zu gelangen. Die in diesem Rahmen
getroffenen Maßnahmen schließen an eine Umweltdiagnose an, um abhängig vom
lokalen Kontext die effizientesten Maßnahmen auszuwählen. Es handelt sich um
partizipative agronomische Maßnahmen, um Sensibilisierungs- und Begleitmaßnahmen
für Landwirte.
Eine Pilotstudie wird an 6 Entnahmestellen der SWDE durchgeführt, die in Bezug auf
Nitrate ein Risiko aufweisen. Anschließend könnten die Methoden in Bezug auf Nitrate
in größerem Maßstab entwickelt werden. Die Diagnose in Zusammenhang mit Pestiziden
wird der Abteilung „Pestizide - Wassergewinnung“ des CRA-W anvertraut.
Umsetzung
Bereits im Gange:
- Methoden „Diagnose Nitrate“ werden in Zusammenhang mit 6 Pilotentnahmestellen
der SWDE umgesetzt;
- Diagnosen werden von der Abteilung „Pestizide Wassergewinnung“ des CRA-W
durchgeführt;
Ab 2016 : Initiierung von 40 Entnahmeverträgen
Die Umsetzung dieser Maßnahme muss koordiniert mit der Maßnahme 0241_12
erfolgen.