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Zweiter Zyklus der

Bewirtschaftungspläne

Maßnahmenprogramm

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Angeschlossene

Partner

DGO3 - Abteilung Genehmigungen und Erlaubnisse und DGO3

Kommunen: zuständige Behörde in 1. Instanz

Minister: für Rechtsmittel zuständige Behörde

Vom ministeriellen Erlass vom 05.11.2013 betroffene Unternehmen

Erwartete Wirkung Einstellung der Einleitung vorrangiger gefährlicher Substanzen.

Reduzierung der Einleitung vorrangiger Substanzen entsprechend den Umweltzielen.

Betroffene Gebiete Oberflächenwasserkörper, die von vorrangigen gefährlichen und/oder vorrangigen

Substanzen im Sinne der Richtlinie für Umweltqualitätsnormen betroffen sind.

Gesamtkosten

300.000 €

(Kosten zulasten der DGO3: Revision der Genehmigungen durch eine Vollzeitkraft Stufe

A: 50.000 Euro/Jahr) - Kosten zulasten des Industriebetriebs für die Umsetzung der

Genehmigung: variabel)

Finanzierungsquelle Revision der Umweltgenehmigung: Jahresbudget der Ausgaben der Wallonischen

Region. Umsetzung der Genehmigung: Budget der Unternehmen.