Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
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Angeschlossene
Partner
DGO3 - Abteilung Genehmigungen und Erlaubnisse und DGO3
Kommunen: zuständige Behörde in 1. Instanz
Minister: für Rechtsmittel zuständige Behörde
Vom ministeriellen Erlass vom 05.11.2013 betroffene Unternehmen
Erwartete Wirkung Einstellung der Einleitung vorrangiger gefährlicher Substanzen.
Reduzierung der Einleitung vorrangiger Substanzen entsprechend den Umweltzielen.
Betroffene Gebiete Oberflächenwasserkörper, die von vorrangigen gefährlichen und/oder vorrangigen
Substanzen im Sinne der Richtlinie für Umweltqualitätsnormen betroffen sind.
Gesamtkosten
300.000 €
(Kosten zulasten der DGO3: Revision der Genehmigungen durch eine Vollzeitkraft Stufe
A: 50.000 Euro/Jahr) - Kosten zulasten des Industriebetriebs für die Umsetzung der
Genehmigung: variabel)
Finanzierungsquelle Revision der Umweltgenehmigung: Jahresbudget der Ausgaben der Wallonischen
Region. Umsetzung der Genehmigung: Budget der Unternehmen.