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Zweiter Zyklus der

Bewirtschaftungspläne

Maßnahmenprogramm

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Einzelheiten der Maßnahme

0250_12 - Verstärkte Überwachung der Umsetzung des PGDA

Gegenstand

Die Maßnahme soll die sachgemäße Umsetzung des Programms zur nachhaltigen

Verwaltung des Stickstoffs in der Landwirtschaft (PGDA) gewährleisten, indem sie die

Wirksamkeit seiner Kontrolle durch die Einstellung von speziell mit dieser Aufgabe

betrautem Personal verstärkt, in Anwendung der Entscheidung der Wallonischen

Regierung vom 27. März 2014.

Begründung

Die Ergebnisse aus den Pilot-Teileinzugsgebieten Arquennes und Comines zeigten, dass

das PGDA wirksam ist, und beweisen die Eignung der darin enthaltenen Maßnahmen.

Es trägt dort, wo die Belastung durch die Landwirtschaft hoch ist, nicht unwesentlich zur

Erreichung des guten Zustands der Wasserkörper bei, bei denen das Risiko der

Nichterreichung des guten Zustands bestand.

Diese Effizienz zeigt, dass die Maßnahmen von der Landwirtschaft korrekt umgesetzt

wurden.

Die Kontrolle ihrer Anwendung erlaubt die Gewährleistung der Wirksamkeit des PGDA.

Umsetzung

Bei den Kontrollen wird das Umweltrisiko berücksichtigt.

Sie werden daher insbesondere auf die Zeiten der Ausbringung und die Bedeckung der

Böden in den Gebieten konzentriert, in denen ein guter Zustand bis 2021 vorgesehen ist.

Vermehrte Kontrollen sollen auch bei Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Flächen

durchgeführt werden, die keine GAP-Beihilfen erhalten.

Etappen

Vorläufiger Zeitplan

Einstellung von Personal

2015

Leitung

DGO3

Angeschlossene

Partner

Gegenstandslos

Erwartete Wirkung Angemessene Umsetzung des PGDA.

Betroffene Gebiete Wallonie

Gesamtkosten

1.023.525 € (170.587,5 €/Jahr) für 5 statutarische Bedienstete der Stufe B.

Finanzierungsquelle Allgemeines Budget der Ausgaben der Wallonischen Region (Ausgabe bereits von der

Wallonischen Regierung genehmigt).