Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
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Einzelheiten der Maßnahme
0250_12 - Verstärkte Überwachung der Umsetzung des PGDA
Gegenstand
Die Maßnahme soll die sachgemäße Umsetzung des Programms zur nachhaltigen
Verwaltung des Stickstoffs in der Landwirtschaft (PGDA) gewährleisten, indem sie die
Wirksamkeit seiner Kontrolle durch die Einstellung von speziell mit dieser Aufgabe
betrautem Personal verstärkt, in Anwendung der Entscheidung der Wallonischen
Regierung vom 27. März 2014.
Begründung
Die Ergebnisse aus den Pilot-Teileinzugsgebieten Arquennes und Comines zeigten, dass
das PGDA wirksam ist, und beweisen die Eignung der darin enthaltenen Maßnahmen.
Es trägt dort, wo die Belastung durch die Landwirtschaft hoch ist, nicht unwesentlich zur
Erreichung des guten Zustands der Wasserkörper bei, bei denen das Risiko der
Nichterreichung des guten Zustands bestand.
Diese Effizienz zeigt, dass die Maßnahmen von der Landwirtschaft korrekt umgesetzt
wurden.
Die Kontrolle ihrer Anwendung erlaubt die Gewährleistung der Wirksamkeit des PGDA.
Umsetzung
Bei den Kontrollen wird das Umweltrisiko berücksichtigt.
Sie werden daher insbesondere auf die Zeiten der Ausbringung und die Bedeckung der
Böden in den Gebieten konzentriert, in denen ein guter Zustand bis 2021 vorgesehen ist.
Vermehrte Kontrollen sollen auch bei Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Flächen
durchgeführt werden, die keine GAP-Beihilfen erhalten.
Etappen
Vorläufiger Zeitplan
Einstellung von Personal
2015
Leitung
DGO3
Angeschlossene
Partner
Gegenstandslos
Erwartete Wirkung Angemessene Umsetzung des PGDA.
Betroffene Gebiete Wallonie
Gesamtkosten
1.023.525 € (170.587,5 €/Jahr) für 5 statutarische Bedienstete der Stufe B.
Finanzierungsquelle Allgemeines Budget der Ausgaben der Wallonischen Region (Ausgabe bereits von der
Wallonischen Regierung genehmigt).