Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
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Einzelheiten der Maßnahme
0320_12 - Anlage von begrasten Streifen entlang der Wasserläufe im Rahmen der im
wallonischen Programm für ländliche Entwicklung (PwDR) genannten AUM
Gegenstand
Die Anlage dieser Grünstreifen erfolgt über drei AUM:
-
bepflanzte Parzellen;
- bepflanzte Streifen;
- Landwirtschafts- und Umweltmaßnahmenplan
Diese drei AUM
sind neue Maßnahmen im Rahmen der europäischen Verordnung in
Zusammenhang mit der ländlichen Entwicklung, die von den Mitgliedstaaten seit dem 1.
Januar 2015 im Rahmen ihres Programms zur ländlichen Entwicklung 2014-2020 aktiviert
werden können.
Diese gezielten Maßnahmen sind Gegenstand eines Expertengutachtens, das der
Landwirt befolgen muss, um seine Entschädigung zu erhalten.
In stark durch die Landwirtschaft belasteten Gebieten, in denen die Wasserkörper nicht
in gutem Zustand sind, schreibt der Gutachter die Anlage eines Grünstreifens entlang der
Wasserläufe vor.
Diese AUM werden vorrangig über einen hohen Auswahlkoeffizienten in Betracht
gezogen.
Im Rahmen der AUM „bepflanzte Parzelle“ wird eine Entschädigung von 600 €/ha
gezahlt, um den Umsatzverlust auszugleichen.
Im Rahmen der AUM „bepflanzte Streifen“ wird eine Entschädigung von 900 €/ha
gezahlt, den Umsatzverlust auszugleichen.
Im Rahmen der AUM „Landwirtschafts- und Umweltmaßnahmenplan“ wird die Beihilfe,
die der Landwirt in Anspruch nehmen kann, nach folgender Formel berechnet: Beihilfe
(Euro)=20.X+0,1.Y., wobei X= Anzahl ha, wie anhand des einmaligen Antrags und des
Beihilfeantrags des Landwirts für das Jahr der Einreichung des Beihilfeantrags ermittelt,
wobei die Obergrenze 50 ist und Y = der Betrag der Gesamtheit der sonstigen
Landwirtschaft- und Umweltbeihilfen, wie anhand des einmaligen Antrags und des
Beihilfeantrags des Landwirts für das Jahr der Einreichung des Beihilfeantrags ermittelt.
Begründung
Mit den Entschädigungen soll der Ersatz der Kultur durch eine Begrünung und
landwirtschaftliche Praktiken, die zur Erreichung des guten Zustands der Wasserkörper
beitragen, ausgeglichen werden.
Umsetzung
Die Maßnahme wird gezielt in Gebieten eingesetzt, in denen die
Oberflächenwasserkörper 2015 den guten Zustand nicht erreicht haben und die stark
durch Schadstoffe landwirtschaftlichen Ursprungs in Zusammenhang mit Kulturen
belastet sind.
Daraus ergibt sich, dass das Einzugsgebiet der Schelde am stärksten betroffen sein wird.