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Zweiter Zyklus der

Bewirtschaftungspläne

Maßnahmenprogramm

Seite 44 von 79

Einzelheiten der Maßnahme

0320_12 - Anlage von begrasten Streifen entlang der Wasserläufe im Rahmen der im

wallonischen Programm für ländliche Entwicklung (PwDR) genannten AUM

Gegenstand

Die Anlage dieser Grünstreifen erfolgt über drei AUM:

-

bepflanzte Parzellen;

- bepflanzte Streifen;

- Landwirtschafts- und Umweltmaßnahmenplan

Diese drei AUM

sind neue Maßnahmen im Rahmen der europäischen Verordnung in

Zusammenhang mit der ländlichen Entwicklung, die von den Mitgliedstaaten seit dem 1.

Januar 2015 im Rahmen ihres Programms zur ländlichen Entwicklung 2014-2020 aktiviert

werden können.

Diese gezielten Maßnahmen sind Gegenstand eines Expertengutachtens, das der

Landwirt befolgen muss, um seine Entschädigung zu erhalten.

In stark durch die Landwirtschaft belasteten Gebieten, in denen die Wasserkörper nicht

in gutem Zustand sind, schreibt der Gutachter die Anlage eines Grünstreifens entlang der

Wasserläufe vor.

Diese AUM werden vorrangig über einen hohen Auswahlkoeffizienten in Betracht

gezogen.

Im Rahmen der AUM „bepflanzte Parzelle“ wird eine Entschädigung von 600 €/ha

gezahlt, um den Umsatzverlust auszugleichen.

Im Rahmen der AUM „bepflanzte Streifen“ wird eine Entschädigung von 900 €/ha

gezahlt, den Umsatzverlust auszugleichen.

Im Rahmen der AUM „Landwirtschafts- und Umweltmaßnahmenplan“ wird die Beihilfe,

die der Landwirt in Anspruch nehmen kann, nach folgender Formel berechnet: Beihilfe

(Euro)=20.X+0,1.Y., wobei X= Anzahl ha, wie anhand des einmaligen Antrags und des

Beihilfeantrags des Landwirts für das Jahr der Einreichung des Beihilfeantrags ermittelt,

wobei die Obergrenze 50 ist und Y = der Betrag der Gesamtheit der sonstigen

Landwirtschaft- und Umweltbeihilfen, wie anhand des einmaligen Antrags und des

Beihilfeantrags des Landwirts für das Jahr der Einreichung des Beihilfeantrags ermittelt.

Begründung

Mit den Entschädigungen soll der Ersatz der Kultur durch eine Begrünung und

landwirtschaftliche Praktiken, die zur Erreichung des guten Zustands der Wasserkörper

beitragen, ausgeglichen werden.

Umsetzung

Die Maßnahme wird gezielt in Gebieten eingesetzt, in denen die

Oberflächenwasserkörper 2015 den guten Zustand nicht erreicht haben und die stark

durch Schadstoffe landwirtschaftlichen Ursprungs in Zusammenhang mit Kulturen

belastet sind.

Daraus ergibt sich, dass das Einzugsgebiet der Schelde am stärksten betroffen sein wird.