Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
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Einzelheiten der Maßnahme
0330_02- Flächen von ökologischem Interesse
Gegenstand
Ab 2015 muss die Mehrzahl der wallonischen Landwirte 5 % ihrer Ackerflächen
(jeglicher Anbau außer Dauerweiden) durch topografische Elemente oder Kulturen als
Flächen von ökologischem Interesse ausstatten, nach einer mit der Europäischen
Kommission abgestimmten, abgeschlossenen Liste. Die Zielsetzung dieser neuen
Bestimmung der GAP ist die Aufrechterhaltung der Artenvielfalt in Form einer
minimalen ökologischen Vernetzung in Kulturen, sowie die Erhaltung der Böden. Diese
Regelung wird sich ebenfalls auf die Wasserqualität auswirken.
Sie muss verpflichtend umgesetzt werden (ohne Ausnahme) und führt zu einem
Anspruch auf Vergrünungszahlung pro Hektar im Rahmen der landwirtschaftlichen
Beihilfen des 1. Pfeilers.
Die folgenden Flächen kommen in Frage:
- Brachen
- Landschaftliche Elemente (Hecken und Baumhecken, einzelne Bäume, in Reihen oder
Gruppen, Feldraine, Tümpel und Gräben) in oder im Umfeld der landwirtschaftlichen
Parzelle
- Pufferzonen, die von der Cross-Compliance gedeckt werden und andere Pufferzonen
- Zonen förderfähiger Hektare entlang Wäldern
- Niederwald mit Kurzumtrieb
- Niederwald mit Kurzumtrieb
- Stickstofffixierende Kulturen
Begründung
Europäische Verpflichtung
Umsetzung
Die Regelung tritt ab 2015 in der gesamten Wallonie in Kraft.
Etappen
Vorläufiger Zeitplan
1 Amtliche Mitteilung über die Modalitäten der Umsetzung
der Regelung bei der Europäischen Kommission
2015
2 Verabschiedung eines Erlasses der Wallonischen
Regierung und eines ministeriellen Erlasses
2015
3 Endgültiges Inkrafttreten
2015
Leitung
Landwirte
Angeschlossene
Partner
Erwartete Wirkung Je nach Wahl der Regelungen, die auf Ebene der Parzelle umgesetzt wurden, dürfte
diese Maßnahme zu einer Reduzierung der Konzentrationen von Sedimenten, Stickstoff
und Pflanzenschutzmitteln in den Oberflächengewässern führen, mit partiellem
Ausgleich des finanziellen Nachteils für die Betriebe.
Betroffene Gebiete Gesamte Wallonie
Gesamtkosten
0 EUR Wallonischer Fonds (zu 100% von Europa finanziert)
Finanzierungsquelle Europäische Union/GAP