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Zweiter Zyklus der

Bewirtschaftungspläne

Maßnahmenprogramm

Seite 46 von 79

Einzelheiten der Maßnahme

0330_02- Flächen von ökologischem Interesse

Gegenstand

Ab 2015 muss die Mehrzahl der wallonischen Landwirte 5 % ihrer Ackerflächen

(jeglicher Anbau außer Dauerweiden) durch topografische Elemente oder Kulturen als

Flächen von ökologischem Interesse ausstatten, nach einer mit der Europäischen

Kommission abgestimmten, abgeschlossenen Liste. Die Zielsetzung dieser neuen

Bestimmung der GAP ist die Aufrechterhaltung der Artenvielfalt in Form einer

minimalen ökologischen Vernetzung in Kulturen, sowie die Erhaltung der Böden. Diese

Regelung wird sich ebenfalls auf die Wasserqualität auswirken.

Sie muss verpflichtend umgesetzt werden (ohne Ausnahme) und führt zu einem

Anspruch auf Vergrünungszahlung pro Hektar im Rahmen der landwirtschaftlichen

Beihilfen des 1. Pfeilers.

Die folgenden Flächen kommen in Frage:

- Brachen

- Landschaftliche Elemente (Hecken und Baumhecken, einzelne Bäume, in Reihen oder

Gruppen, Feldraine, Tümpel und Gräben) in oder im Umfeld der landwirtschaftlichen

Parzelle

- Pufferzonen, die von der Cross-Compliance gedeckt werden und andere Pufferzonen

- Zonen förderfähiger Hektare entlang Wäldern

- Niederwald mit Kurzumtrieb

- Niederwald mit Kurzumtrieb

- Stickstofffixierende Kulturen

Begründung

Europäische Verpflichtung

Umsetzung

Die Regelung tritt ab 2015 in der gesamten Wallonie in Kraft.

Etappen

Vorläufiger Zeitplan

1 Amtliche Mitteilung über die Modalitäten der Umsetzung

der Regelung bei der Europäischen Kommission

2015

2 Verabschiedung eines Erlasses der Wallonischen

Regierung und eines ministeriellen Erlasses

2015

3 Endgültiges Inkrafttreten

2015

Leitung

Landwirte

Angeschlossene

Partner

Erwartete Wirkung Je nach Wahl der Regelungen, die auf Ebene der Parzelle umgesetzt wurden, dürfte

diese Maßnahme zu einer Reduzierung der Konzentrationen von Sedimenten, Stickstoff

und Pflanzenschutzmitteln in den Oberflächengewässern führen, mit partiellem

Ausgleich des finanziellen Nachteils für die Betriebe.

Betroffene Gebiete Gesamte Wallonie

Gesamtkosten

0 EUR Wallonischer Fonds (zu 100% von Europa finanziert)

Finanzierungsquelle Europäische Union/GAP