Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
Seite 49 von 79
Einzelheiten der Maßnahme
0360_02 - Unterstützung des ökologischen Landbaus
Gegenstand
Derzeit ist festzustellen, dass die biologische Landwirtschaft in diesen Gebieten deutlich
geringer entwickelt ist als im restlichen Land. Die stark durch die Landwirtschaft
belasteten Wasserkörper befinden sich hauptsächlich in landwirtschaftlich genutzten
Gebieten.
Ein neuer EWR bezüglich der biologischen Landwirtschaft ist in Vorbereitung und sieht
Beihilfen für Parzellen mit Bio-Anbau vor, die für Kulturen höher sind als für Wiesen.
Dank dieser geänderten Gesetzgebung wird die biologische Landwirtschaft in den
Wasserkörpern, die durch die Landwirtschaft stark belastet sind und den guten Zustand
nicht erreicht haben, reizvoller.
Die unterschiedliche Attraktivität von Kulturen und Wiesen wird ausgeprägter als bisher.
Begründung
Durch Umstellung auf eine biologische Landwirtschaft wird der Einsatz von Kunstdünger
und synthetischen Pestiziden abgeschafft.
Umsetzung
Die zusätzliche Unterstützung wird durch eine Anpassung der Beihilferegelung des
wallonischen Programms für ländliche Entwicklung geleistet, die die zweite Säule der
gemeinsamen europäischen Agrarpolitik darstellt.
Etappen
Vorläufiger Zeitplan
1 Verabschiedung des Wallonischen Programms für
ländliche Entwicklung
2015
2 Verabschiedung des Erlasses der Wallonischen Regierung 2015
3 Endgültiges Inkrafttreten
2016 und folgende
Leitung
ÖDW - DGO3 - Abteilung Umwelt und Wasser
Angeschlossene
Partner
DGO3 - Abteilung für Europapolitik und internationale Abkommen, Abteilung Beihilfen.
Erwartete Wirkung Zunahme der biologisch bewirtschafteten Flächen in den am stärksten betroffenen Zonen
und proportionale Reduzierung des Eintrags von Stickstoff, Phosphor und Pestiziden, was,
abhängig vom lokalen Kontext und den landwirtschaftlichen Praktiken, die Qualität des
Wassers nicht unwesentlich verändern kann.
Betroffene Gebiete Anbaugebiete
Gesamtkosten
Finanzierungsquelle Über das wallonischen Programm für ländliche Entwicklung, 60 % zulasten des Budgets
der Ausgaben der Wallonischen Region und 40 % zulasten des europäischen Budgets
FEADER.