Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
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Einzelheiten der Maßnahme
0410_12 - Wiederherstellung der lateralen Kontinuität der Wasserläufe
Gegenstand
Die laterale Kontinuität der Wasserläufe ist ein wichtiger Parameter ihrer
hydromorphologischen Charakterisierung.
Die Wasserläufe wurden in der Vergangenheit häufig begradigt oder eingedeicht, sodass
sie die Möglichkeit des freien Mäandrierens in der alluvialen Ausschüttungsebene
einbüßten. Die Phänomene der Flussbetteinschneidung (tiefer als normal) führten auch
zu einer Trennung des Flussbetts von seinen Altwässern (Totarme, Feuchtgebiete usw.),
die heute höher liegen als das Flussbett des Wasserlaufs. Diese Elemente sind jedoch
von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung der Artenvielfalt in den
Wasserläufen und der Qualität der biologischen Indikatoren (Fische,
Makroinvertebraten, Wasserpflanzen usw.). In Gebieten, in denen die laterale
Kontinuität nur wenig verändert ist, muss dieser Zustand erhalten werden (unter
Berücksichtigung des Schutzes von Gütern und Personen).
Begründung
Die Erreichung der Umweltziele für die natürlichen Wasserkörper oder die
hydromorphologische Wiederherstellung bestimmter Wasserkörper erfordert die
Wiederherstellung der lateralen Kontinuität der Wasserläufe, die Schaffung von
Laichgebieten, die Wiederanbindung von Altwässern oder gar das freie Mäandrieren im
Hauptbett des Wasserlaufs.
Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse in Zusammenhang mit der
aquatischen Umwelt werden ebenfalls von diesen Verbesserungen profitieren.
Umsetzung
Wasserkörper, die starke Belastungen durch menschliche Aktivitäten aufweisen, die die
laterale Kontinuität der Wasserläufe beeinträchtigen, wurden identifiziert. Diejenigen,
bei denen vorrangig Sanierungsmaßnahmen in Erwägung gezogen werden müssen,
wurden aufgelistet. Dies betrifft sowohl stark modifizierte Wasserkörper, als auch
natürliche Wasserkörper, die keinen guten ökologischen Zustand erreichen konnten.
Die Umsetzung der Maßnahme soll im Rahmen der laufenden Arbeiten der
Bewirtschafter der Wasserläufe oder im Rahmen von speziellen Sanierungsprogrammen
erfolgen (LIFE-Programme, europäischer Fischereifonds usw.).
Etappen
Vorläufiger Zeitplan
1 Erstellung der Liste der wiederherzustellenden
Feuchtgebiete oder der zu öffnenden Deiche (ist im
Gange)
2015
2 Einleitung von Studienverfahren und Ausbauarbeiten
(durch öffentliche Aufträge oder gesetzliche
Bestimmungen )
2016 bis 2021
Leitung
Die Bewirtschafter der Wasserläufe (ÖDW, Provinzen, Kommunen).
Angeschlossene
Partner
Flussverträge
Erwartete Wirkung Verbesserung der morphologischen Qualität der Wasserläufe und ihrer ökologischen
Qualität.
Betroffene Gebiete In der Wallonie bei allen Arten von Wasserstraßen und Wasserläufen.
Gesamtkosten
1.714.445 € für den Zeitraum 2015 bis 2021. (689.445 € zulasten (ganz oder teilweise)
der Partnerprovinzen und -kommunen, 1.025.000 € zulasten der Wallonischen Region).