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Zweiter Zyklus der

Bewirtschaftungspläne

Maßnahmenprogramm

Seite 55 von 79

Einzelheiten der Maßnahme

0410_12 - Wiederherstellung der lateralen Kontinuität der Wasserläufe

Gegenstand

Die laterale Kontinuität der Wasserläufe ist ein wichtiger Parameter ihrer

hydromorphologischen Charakterisierung.

Die Wasserläufe wurden in der Vergangenheit häufig begradigt oder eingedeicht, sodass

sie die Möglichkeit des freien Mäandrierens in der alluvialen Ausschüttungsebene

einbüßten. Die Phänomene der Flussbetteinschneidung (tiefer als normal) führten auch

zu einer Trennung des Flussbetts von seinen Altwässern (Totarme, Feuchtgebiete usw.),

die heute höher liegen als das Flussbett des Wasserlaufs. Diese Elemente sind jedoch

von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung der Artenvielfalt in den

Wasserläufen und der Qualität der biologischen Indikatoren (Fische,

Makroinvertebraten, Wasserpflanzen usw.). In Gebieten, in denen die laterale

Kontinuität nur wenig verändert ist, muss dieser Zustand erhalten werden (unter

Berücksichtigung des Schutzes von Gütern und Personen).

Begründung

Die Erreichung der Umweltziele für die natürlichen Wasserkörper oder die

hydromorphologische Wiederherstellung bestimmter Wasserkörper erfordert die

Wiederherstellung der lateralen Kontinuität der Wasserläufe, die Schaffung von

Laichgebieten, die Wiederanbindung von Altwässern oder gar das freie Mäandrieren im

Hauptbett des Wasserlaufs.

Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse in Zusammenhang mit der

aquatischen Umwelt werden ebenfalls von diesen Verbesserungen profitieren.

Umsetzung

Wasserkörper, die starke Belastungen durch menschliche Aktivitäten aufweisen, die die

laterale Kontinuität der Wasserläufe beeinträchtigen, wurden identifiziert. Diejenigen,

bei denen vorrangig Sanierungsmaßnahmen in Erwägung gezogen werden müssen,

wurden aufgelistet. Dies betrifft sowohl stark modifizierte Wasserkörper, als auch

natürliche Wasserkörper, die keinen guten ökologischen Zustand erreichen konnten.

Die Umsetzung der Maßnahme soll im Rahmen der laufenden Arbeiten der

Bewirtschafter der Wasserläufe oder im Rahmen von speziellen Sanierungsprogrammen

erfolgen (LIFE-Programme, europäischer Fischereifonds usw.).

Etappen

Vorläufiger Zeitplan

1 Erstellung der Liste der wiederherzustellenden

Feuchtgebiete oder der zu öffnenden Deiche (ist im

Gange)

2015

2 Einleitung von Studienverfahren und Ausbauarbeiten

(durch öffentliche Aufträge oder gesetzliche

Bestimmungen )

2016 bis 2021

Leitung

Die Bewirtschafter der Wasserläufe (ÖDW, Provinzen, Kommunen).

Angeschlossene

Partner

Flussverträge

Erwartete Wirkung Verbesserung der morphologischen Qualität der Wasserläufe und ihrer ökologischen

Qualität.

Betroffene Gebiete In der Wallonie bei allen Arten von Wasserstraßen und Wasserläufen.

Gesamtkosten

1.714.445 € für den Zeitraum 2015 bis 2021. (689.445 € zulasten (ganz oder teilweise)

der Partnerprovinzen und -kommunen, 1.025.000 € zulasten der Wallonischen Region).