Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
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Einzelheiten der Maßnahme
0470_12 - Erreichung der Ziele für die geschützten Naturgebiete
Gegenstand
Die Erreichung des guten ökologischen Zustands (oder des guten Potenzials) der
Wasserkörper wurde als ausreichend beurteilt, um die Erhaltung oder gar die
Wiederherstellung von Lebensräumen und Populationen von Natura 2000-Arten in
Wasserläufen zu ermöglichen, einschließlich der mit dem aquatischen Lebensraum
verbundenen Vogelarten.
Die Erreichung des sehr guten Zustands wird jedoch für die Wasserkörper als notwendig
erachtet, die Perlmuschelpopulationen beherbergen, bzw. für die Wasserkörper, die sich
flussaufwärts befinden.
Begründung
Die europäischen Richtlinien und Regelungen bezüglich der Artenvielfalt im Wasserlauf
schreiben die Aufrechterhaltung des Schutzes der betroffenen Lebensräume und Arten
oder gar ihre Wiederherstellung vor, wenn der derzeitige Zustand als für die
Überlebensfähigkeit einer Art oder eines Lebensraums unzureichend beurteilt wird. In
den für die Wasserkörper vorgesehenen Umweltzielen müssen diese Elemente
berücksichtigt werden. Die entsprechenden Bewirtschaftungsmaßnahmen werden im
Übrigen in Bezeichnungserlasse für geschützte Natura 2000-Gebiete umgesetzt.
Umsetzung
Erstellung der Liste der Wasserkörper, bei den die Erreichung des guten ökologischen
Zustands/Potenzials fraglich ist, um anschließend die für die Erreichung des guten
Zustands/Potenzials (bzw. des sehr guten Zustands, was die Perlmuscheln betrifft)
erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Etappen
Vorläufiger Zeitplan
1 Erstellung der Liste der
Wasserkörper, bei denen das
Risiko der Nichterreichung des
guten ökologischen
Zustands/Potenzials besteht
2015
2 Treffen der erforderlichen
Maßnahmen für die Erreichung
des guten ökologischen Zustands
(oder des sehr guten Zustands
für Perlmuscheln).
2016 bis 2021
Leitung
Bewirtschafter der Wasserläufe (Wallonische Region, Provinzen, Kommunen).
Angeschlossene
Partner
Anwohner
Erwartete Wirkung Erfüllen der europäischen Verpflichtungen hinsichtlich der Erhaltung oder des Schutzes
von Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse.
Betroffene Gebiete Alle Wasserkörper, die Arten oder Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse
beherbergen, also das gesamte Gewässernetz der Wallonie.
Gesamtkosten
9.614.675 € für den Zeitraum 2016 - 2021 (6.462.969 € zulasten der Wallonischen Region,
3.151.706 € zulasten (ganz oder teilweise) der Partnerprovinzen und -kommunen).
Finanzierungsquelle Jahresbudgets der Bewirtschafter der betroffenen Wasserläufe.
Die Möglichkeit eines europäischen finanziellen Beitrags wird geprüft (Programm Life,
Programm ländliche Entwicklung usw.).