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Zweiter Zyklus der

Bewirtschaftungspläne

Maßnahmenprogramm

Seite 57 von 79

Einzelheiten der Maßnahme

0420_12 - Wiederherstellung der Längskontinuität der Wasserläufe

Gegenstand

Die Längskontinuität der Wasserläufe ist ein wichtiger Parameter ihrer

hydromorphologischen Qualität.

Freie Wege für die Wanderung von Tieren und Pflanzen sowie für den

Sedimenttransport gewährleisten die Artenvielfalt und die ökologische Qualität der

Wasserläufe. Aufgrund der Belastung durch (teilweise lange zurückliegende)

menschliche Tätigkeiten beeinträchtigen verschiedene Hindernisse derzeit diese freie

Wanderung (Staudämme, Stauungen vor Schleusen, große Verklausungen usw.). Dieses

Problem muss behoben werden. Die Situation des Fischbestands ist in dieser Hinsicht

besonders beispielhaft.

Begründung

Die Möglichkeit der Fischarten, ungehindert ihren Lebenszyklus zu vollenden, wird durch

verschiedene europäische Bestimmungen gefordert (ob es um große Wanderungen oder

um Bewegungen zwischen den Reproduktions- und/oder Nahrungszonen geht). Diese

freie Bewegung garantiert die Aufrechterhaltung der Artenvielfalt und der ökologischen

Qualität der Wasserläufe.

Umsetzung

Wasserkörper, die starke Belastungen durch menschliche Aktivitäten aufweisen, die die

Längskontinuität der Wasserläufe beeinträchtigen, wurden identifiziert . Eine

Bestandsaufnahme der Hindernisse für den freien Verkehr der Fische wurde

vorgenommen. Dies betrifft sowohl stark modifizierte Wasserkörper, als auch natürliche

Wasserkörper, die keinen guten ökologischen Zustand erreichen konnten. Die

wichtigsten Wanderwege der Fische wurden ebenfalls definiert.

Zunächst werden sich die Sanierungsbemühungen auf größere und unüberwindliche

Hindernisse auf diesen Hauptwanderwegen konzentrieren. Die Umsetzung der

Maßnahme soll im Rahmen der laufenden Arbeiten der Bewirtschafter der Wasserläufe

oder im Rahmen von speziellen Sanierungsprogrammen erfolgen (LIFE-Programme,

europäischer Fischereifonds usw.).

Etappen

Vorläufiger Zeitplan

1 Validierung der vorrangigen zu beseitigenden Hindernisse

für den Zeitraum (2015-2021)

2015

2 Einleitung von Studienverfahren und Ausbauarbeiten

(durch öffentliche Verträge oder gesetzliche Bestimmungen

bei privaten Anlagen)

2016-2021

Leitung

Die Bewirtschafter der Wasserläufe (ÖDW, Provinzen, Kommunen).

Angeschlossene

Partner

Flussverträge

Erwartete Wirkung Verbesserung der morphologischen Qualität der Wasserläufe und ihrer ökologischen

Qualität.

Betroffene Gebiete In der Wallonie bei allen Arten von Wasserstraßen und Wasserläufen.

Gesamtkosten

12.030.000 € für den Zeitraum 2015 bis 2021.

(7.420.000 € zulasten der wallonischen Region - DGO3

3.650.000 € zulasten der wallonischen Region - DGO2

960.000 € zulasten (ganz oder teilweise) der Partnerprovinzen und -kommunen).