Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
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Einzelheiten der Maßnahme
0520_12 - Nutzung der gewässerschonenden Stromerzeugung aus Wasserkraft
Gegenstand
Ein gesetzlicher Rahmen muss entwickelt werden, um die negativen
Umweltauswirkungen der Stromerzeugung mit Wasserkraft zu begrenzen. Dieser
Rahmen muss Bestimmungen enthalten, die sich unter anderem auf folgende Punkte
beziehen:
- die Festlegung eines Mindestwasserstandes für die biologische Funktion des
Wasserlaufs, insbesondere in den Armen kurzgeschlossener Wasserläufe (siehe Blatt
0490_02);
- Gewährleistung der freien Bewegung von Fischen, sowohl beim Aufstieg als auch beim
Abstieg (siehe Blatt 0420_12);
- Minimierung der Fischsterblichkeit durch Passieren von Turbinen. Der Einsatz
fischfreundlicher Turbinen sollte vorgeschrieben werden;
- die Modalitäten des Turbinenbetriebs zur Begrenzung nachteiliger Wirkungen starker
Schwankungen des Wasserstandes (
Hydropeaking
).
Begründung
Die Maßnahme muss die Möglichkeit bieten, aquatische Ökosysteme zu erhalten oder
wiederherzustellen, genauer gesagt, die Fischpopulationen in schiffbaren und nicht
schiffbaren Wasserläufen.
Sie erlaubt die Einhaltung internationaler Regelungen und Verpflichtungen.
Umsetzung
Die technischen Bestimmungen der Maßnahme werden umgesetzt:
- bei der Prüfung individueller Genehmigungen für geplante Wasserkraftwerke
- durch Anpassung der Bestimmungen bezüglich der Umweltgenehmigung.
Etappen
Vorläufiger Zeitplan
1 Formulierung des Entwurfs eines Erlasses der Wallonischen
Regierung zur Änderung des Erlasses der Wallonischen
Regierung vom 4. Juli 2002 zur Festlegung der Liste der
Projekte, die Gegenstand einer
Umweltverträglichkeitsprüfung sind und der klassifizierten
Anlagen (Änderung der Leistungsschwellen der
Wasserkraftwerke zwecks Klassifizierung dieser
Kraftwerke).
2017
2 Formulierung und Verabschiedung von sektoriellen und
integralen Bedingungen für den Betrieb von
Wasserkraftwerken der Klassen 2 und 3.
2017
Leitung
DGO3 - Direktion Vermeidung von Umweltverschmutzung
Angeschlossene
Partner
DGO3 - Direktion nicht schiffbare Wasserläufe und Direktion Jagd - Fischfang (Abteilung
Fischfang)
DGO2 - Wasserstraßen
Technische Dienste der Provinzen und Kommunen
Betreiber von Wasserkraftwerken
Erwartete Wirkung Verbesserung des ökologischen und hydromorphologischen Zustands der betroffenen
Wasserkörper.
Rettung oder Wiederherstellung der Fischpopulationen.
Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie.