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Zweiter Zyklus der

Bewirtschaftungspläne

Maßnahmenprogramm

Seite 66 von 79

Einzelheiten der Maßnahme

0520_12 - Nutzung der gewässerschonenden Stromerzeugung aus Wasserkraft

Gegenstand

Ein gesetzlicher Rahmen muss entwickelt werden, um die negativen

Umweltauswirkungen der Stromerzeugung mit Wasserkraft zu begrenzen. Dieser

Rahmen muss Bestimmungen enthalten, die sich unter anderem auf folgende Punkte

beziehen:

- die Festlegung eines Mindestwasserstandes für die biologische Funktion des

Wasserlaufs, insbesondere in den Armen kurzgeschlossener Wasserläufe (siehe Blatt

0490_02);

- Gewährleistung der freien Bewegung von Fischen, sowohl beim Aufstieg als auch beim

Abstieg (siehe Blatt 0420_12);

- Minimierung der Fischsterblichkeit durch Passieren von Turbinen. Der Einsatz

fischfreundlicher Turbinen sollte vorgeschrieben werden;

- die Modalitäten des Turbinenbetriebs zur Begrenzung nachteiliger Wirkungen starker

Schwankungen des Wasserstandes (

Hydropeaking

).

Begründung

Die Maßnahme muss die Möglichkeit bieten, aquatische Ökosysteme zu erhalten oder

wiederherzustellen, genauer gesagt, die Fischpopulationen in schiffbaren und nicht

schiffbaren Wasserläufen.

Sie erlaubt die Einhaltung internationaler Regelungen und Verpflichtungen.

Umsetzung

Die technischen Bestimmungen der Maßnahme werden umgesetzt:

- bei der Prüfung individueller Genehmigungen für geplante Wasserkraftwerke

- durch Anpassung der Bestimmungen bezüglich der Umweltgenehmigung.

Etappen

Vorläufiger Zeitplan

1 Formulierung des Entwurfs eines Erlasses der Wallonischen

Regierung zur Änderung des Erlasses der Wallonischen

Regierung vom 4. Juli 2002 zur Festlegung der Liste der

Projekte, die Gegenstand einer

Umweltverträglichkeitsprüfung sind und der klassifizierten

Anlagen (Änderung der Leistungsschwellen der

Wasserkraftwerke zwecks Klassifizierung dieser

Kraftwerke).

2017

2 Formulierung und Verabschiedung von sektoriellen und

integralen Bedingungen für den Betrieb von

Wasserkraftwerken der Klassen 2 und 3.

2017

Leitung

DGO3 - Direktion Vermeidung von Umweltverschmutzung

Angeschlossene

Partner

DGO3 - Direktion nicht schiffbare Wasserläufe und Direktion Jagd - Fischfang (Abteilung

Fischfang)

DGO2 - Wasserstraßen

Technische Dienste der Provinzen und Kommunen

Betreiber von Wasserkraftwerken

Erwartete Wirkung Verbesserung des ökologischen und hydromorphologischen Zustands der betroffenen

Wasserkörper.

Rettung oder Wiederherstellung der Fischpopulationen.

Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie.