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Zweiter Zyklus der

Bewirtschaftungspläne

Maßnahmenprogramm

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Einzelheiten der Maßnahme

0580_02 - Nutzung von Wasser aus tiefen Geothermiequellen

Gegenstand

Derzeit wird in der Region Mons über drei Tiefbrunnen Grundwasser aus großer Tiefe für

die Versorgung von Wärmepumpen entnommen.

Einige Tiefbohrprojekte für die Nutzung des Wassers zur Speisung von Wärmepumpen

oder für die Stromerzeugung sind ebenfalls geplant.

Das gekühlte Wasser wird wieder ins Gewässernetz geleitet. Dieses Wasser könnte für

die öffentliche Verteilung oder für andere Zwecke, beispielsweise für die Industrie,

genutzt werden. Diese Nutzung würde jedoch eine kostspielige Aufbereitung erfordern,

da dieses Wasser stark belastet ist, insbesondere mit Sulfaten. Eine alternative Lösung

könnte darin bestehen, das gekühlte Wasser durch einen zweiten Tiefbrunnen wieder in

dieselbe tiefgelegene wasserführende Schicht einzuleiten.

Die Reflexion bezüglich der Verabschiedung einer spezifischen Gesetzgebung bezüglich

der Nutzung tiefer Geothermiequellen wurde eingeleitet. Es wurden bereits Studien zu

Potenzial und Machbarkeit durchgeführt und eine Kartografie der Gebiete mit

geothermischem Potenzial erstellt.

Begründung

Zweck der vorgeschlagenen Maßnahme ist die Einführung einer Gesetzgebung speziell

für die Nutzung von Wasser aus tiefen Geothermiequellen für die Nutzung der

Restwärme, zur Trinkwassergewinnung oder für industrielle Zwecke.

Umsetzung

Die Maßnahme erfordert die Verabschiedung einer Gesetzgebung bezüglich der

Geothermie in großen Tiefen.

Etappen

Vorläufiger Zeitplan

1 Verabschiedung einer Gesetzgebung bezüglich der

Geothermie in großen Tiefen.

2018

Leitung

DGO3 - Abteilung Umwelt und Wasser.

Angeschlossene

Partner

DGO4 - Abteilung Energie, Société wallonne des Eaux (SWDE), AQUAWAL (Fachverband

der Betreiber des Wasserzyklus in der Wallonischen Region), IDEA (Interkommunale für

wirtschaftliche Entwicklung und Raumordnung), Universitäten, BPFGE.

Erwartete Wirkung Reduzierung der Entnahme aus Grundwasserkörpern, die zur Beeinträchtigung ihres

guten quantitativen Zustands beiträgt.

Betroffene Gebiete Gebiete von geothermischem Interesse (eine Kartierung wurde vom Service Géologique

de Belgique 2011 realisiert).

Gesamtkosten

50.000 € für die Konzeption der Gesetzgebung (öffentlicher Auftrag an eine

Anwaltskanzlei, die auf Umweltrecht spezialisiert ist).

Finanzierungsquelle Regionales Budget