Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
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Einzelheiten der Maßnahme
0580_02 - Nutzung von Wasser aus tiefen Geothermiequellen
Gegenstand
Derzeit wird in der Region Mons über drei Tiefbrunnen Grundwasser aus großer Tiefe für
die Versorgung von Wärmepumpen entnommen.
Einige Tiefbohrprojekte für die Nutzung des Wassers zur Speisung von Wärmepumpen
oder für die Stromerzeugung sind ebenfalls geplant.
Das gekühlte Wasser wird wieder ins Gewässernetz geleitet. Dieses Wasser könnte für
die öffentliche Verteilung oder für andere Zwecke, beispielsweise für die Industrie,
genutzt werden. Diese Nutzung würde jedoch eine kostspielige Aufbereitung erfordern,
da dieses Wasser stark belastet ist, insbesondere mit Sulfaten. Eine alternative Lösung
könnte darin bestehen, das gekühlte Wasser durch einen zweiten Tiefbrunnen wieder in
dieselbe tiefgelegene wasserführende Schicht einzuleiten.
Die Reflexion bezüglich der Verabschiedung einer spezifischen Gesetzgebung bezüglich
der Nutzung tiefer Geothermiequellen wurde eingeleitet. Es wurden bereits Studien zu
Potenzial und Machbarkeit durchgeführt und eine Kartografie der Gebiete mit
geothermischem Potenzial erstellt.
Begründung
Zweck der vorgeschlagenen Maßnahme ist die Einführung einer Gesetzgebung speziell
für die Nutzung von Wasser aus tiefen Geothermiequellen für die Nutzung der
Restwärme, zur Trinkwassergewinnung oder für industrielle Zwecke.
Umsetzung
Die Maßnahme erfordert die Verabschiedung einer Gesetzgebung bezüglich der
Geothermie in großen Tiefen.
Etappen
Vorläufiger Zeitplan
1 Verabschiedung einer Gesetzgebung bezüglich der
Geothermie in großen Tiefen.
2018
Leitung
DGO3 - Abteilung Umwelt und Wasser.
Angeschlossene
Partner
DGO4 - Abteilung Energie, Société wallonne des Eaux (SWDE), AQUAWAL (Fachverband
der Betreiber des Wasserzyklus in der Wallonischen Region), IDEA (Interkommunale für
wirtschaftliche Entwicklung und Raumordnung), Universitäten, BPFGE.
Erwartete Wirkung Reduzierung der Entnahme aus Grundwasserkörpern, die zur Beeinträchtigung ihres
guten quantitativen Zustands beiträgt.
Betroffene Gebiete Gebiete von geothermischem Interesse (eine Kartierung wurde vom Service Géologique
de Belgique 2011 realisiert).
Gesamtkosten
50.000 € für die Konzeption der Gesetzgebung (öffentlicher Auftrag an eine
Anwaltskanzlei, die auf Umweltrecht spezialisiert ist).
Finanzierungsquelle Regionales Budget