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Zweiter Zyklus der

Bewirtschaftungspläne

Maßnahmenprogramm

Seite 75 von 79

Einzelheiten der Maßnahme

0650_02 - Stärkung der innerbelgischen Koordinierung bei der Wasserbewirtschaftung

Gegenstand

Die Verpflichtung zur Koordinierung zwischen den verschiedenen zuständigen Behörden

eines Mitgliedstaats (wie Belgien) geht aus der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinie

Überschwemmungen hervor (ebenso, wie die Verpflichtung der internationalen

Koordinierung zwischen Mitgliedstaaten, die an einer Flussgebietseinheit teilhaben).

Die innerbelgische und internationale Koordinierung ist erforderlich für die Vorbereitung:

- von Bewirtschaftungsplänen für die Flussgebietseinheiten (BPFGE); - von

Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRM).

Um die erforderliche innerbelgische Koordinierung zu verbessern, muss sie auf zwei

Ebenen strukturiert werden:

- auf regionaler Ebene zwischen den drei Regionen Belgiens, die zuständig für die

Süßwasserbewirtschaftung sind und dem Föderalstaat, der für die Küstengewässer

zuständig ist; ;

auf lokaler Ebene: auf Ebene der wallonischen Teileinzugsgebiete, der

grenzüberschreitenden Wasserläufe und der entsprechenden Wasserkörper.

Die Leitungsgruppe „Wasser“ des

(belgischen) Ausschusses für die Koordinierung der

internationalen Umweltpolitik

(C.C.P.I.E.) formulierte Anfang 2015 einen Vorschlag in

diesem Sinne.

Begründung

Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass die Koordinierung zwischen den

belgischen Einheiten bei der Konzeption des ersten Zyklus der Bewirtschaftungspläne für

die Flussgebietseinheiten (2010-2015) lückenhaft war.

Umsetzung

Koordinierungs-/Konzertierungssitzungen der verschiedenen Akteure:

- auf „regionaler“ innerbelgischer Ebene: Es wird vorgeschlagen, eine Plattform für eine

verstärkte, besser strukturierte und formellere Konzertierung innerhalb der

Leitungsgruppe Wasser des C.C.P.I.E. zu schaffen. Diese Plattform wird einen

wallonischen Vertreter für die Wasserrahmenrichtlinie und einen wallonischen Vertreter

für die Richtlinie Überschwemmungen umfassen;

- auf „lokaler“ innerbelgischer Ebene: Aufbau von informellen Strukturen für die

Konzertierung bezüglich der grenzüberschreitenden Teileinzugsgebiete der

Flussgebietseinheit Schelde, nach dem Modell des Projekts INTERREG Aquadra bezüglich

der Flussgebietseinheit Maas, unter Zusammenarbeit der wallonischen Flussverträge und

der flämischen Einzugsgebietssekretariate (Bekkensekretariaten) und mit Unterstützung

der Beamten der Regionen und der Provinzen

Etappen

Vorläufiger Zeitplan

1 Genehmigung der vom C.C.P.I.E. vorgeschlagenen

Koordinierungs- und Konzertierungsstruktur

März 2015

2 Schaffung von Koordinierungsstrukturen.

2015

Leitung

ÖDW-DGO3-Abteilung Umwelt und Wasser.

Angeschlossene

Partner

ÖDW-DGO3 - Abteilung ländliche Angelegenheiten und Wasserläufe - Direktion nicht

schiffbare Wasserläufe.

ÖDW-DGO2 und Arbeitsgruppe Überschwemmungen.

Flussverträge und ihre Partner (technische Dienste der Provinzen und Kommunen usw.)