Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
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Einzelheiten der Maßnahme
0650_02 - Stärkung der innerbelgischen Koordinierung bei der Wasserbewirtschaftung
Gegenstand
Die Verpflichtung zur Koordinierung zwischen den verschiedenen zuständigen Behörden
eines Mitgliedstaats (wie Belgien) geht aus der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinie
Überschwemmungen hervor (ebenso, wie die Verpflichtung der internationalen
Koordinierung zwischen Mitgliedstaaten, die an einer Flussgebietseinheit teilhaben).
Die innerbelgische und internationale Koordinierung ist erforderlich für die Vorbereitung:
- von Bewirtschaftungsplänen für die Flussgebietseinheiten (BPFGE); - von
Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRM).
Um die erforderliche innerbelgische Koordinierung zu verbessern, muss sie auf zwei
Ebenen strukturiert werden:
- auf regionaler Ebene zwischen den drei Regionen Belgiens, die zuständig für die
Süßwasserbewirtschaftung sind und dem Föderalstaat, der für die Küstengewässer
zuständig ist; ;
auf lokaler Ebene: auf Ebene der wallonischen Teileinzugsgebiete, der
grenzüberschreitenden Wasserläufe und der entsprechenden Wasserkörper.
Die Leitungsgruppe „Wasser“ des
(belgischen) Ausschusses für die Koordinierung der
internationalen Umweltpolitik
(C.C.P.I.E.) formulierte Anfang 2015 einen Vorschlag in
diesem Sinne.
Begründung
Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass die Koordinierung zwischen den
belgischen Einheiten bei der Konzeption des ersten Zyklus der Bewirtschaftungspläne für
die Flussgebietseinheiten (2010-2015) lückenhaft war.
Umsetzung
Koordinierungs-/Konzertierungssitzungen der verschiedenen Akteure:
- auf „regionaler“ innerbelgischer Ebene: Es wird vorgeschlagen, eine Plattform für eine
verstärkte, besser strukturierte und formellere Konzertierung innerhalb der
Leitungsgruppe Wasser des C.C.P.I.E. zu schaffen. Diese Plattform wird einen
wallonischen Vertreter für die Wasserrahmenrichtlinie und einen wallonischen Vertreter
für die Richtlinie Überschwemmungen umfassen;
- auf „lokaler“ innerbelgischer Ebene: Aufbau von informellen Strukturen für die
Konzertierung bezüglich der grenzüberschreitenden Teileinzugsgebiete der
Flussgebietseinheit Schelde, nach dem Modell des Projekts INTERREG Aquadra bezüglich
der Flussgebietseinheit Maas, unter Zusammenarbeit der wallonischen Flussverträge und
der flämischen Einzugsgebietssekretariate (Bekkensekretariaten) und mit Unterstützung
der Beamten der Regionen und der Provinzen
Etappen
Vorläufiger Zeitplan
1 Genehmigung der vom C.C.P.I.E. vorgeschlagenen
Koordinierungs- und Konzertierungsstruktur
März 2015
2 Schaffung von Koordinierungsstrukturen.
2015
Leitung
ÖDW-DGO3-Abteilung Umwelt und Wasser.
Angeschlossene
Partner
ÖDW-DGO3 - Abteilung ländliche Angelegenheiten und Wasserläufe - Direktion nicht
schiffbare Wasserläufe.
ÖDW-DGO2 und Arbeitsgruppe Überschwemmungen.
Flussverträge und ihre Partner (technische Dienste der Provinzen und Kommunen usw.)