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Zweiter Zyklus der

Bewirtschaftungspläne

Maßnahmenprogramm

Seite 15 von 79

Einzelheiten der Maßnahme

0070_02 - Einrichtung eines Dienstes für die Kontrolle und die Verbesserung der autonomen

Abwasserreinigung

Gegenstand

Erhöhung der Lebensdauer bestehender individueller Klärsysteme durch eine bessere

Überwachung der Installation, des Betriebs, der Wartung, der Kontrollen und der

Beseitigung von Klärschlamm aus diesen Systemen.

Begründung

Wenn ein individuelles Klärsystem installiert wird, sieht die aktuelle Gesetzgebung vor,

dass das System vom Privathaushalt „nach bestem Wissen und Gewissen“ verwaltet

wird. Der Privathaushalt muss daher für die Wartung seines Systems und die Beseitigung

von überschüssigen Klärschlamm sorgen. Er ist daher von der Zahlung der tatsächlichen

Kosten der Abwasserreinigung befreit.

Es gibt keinerlei Wartungsverpflichtung (zumindest nicht für individuelle Klärsysteme <

20 EW).

Die Gesetzgebung sieht vor, dass von der Verwaltung Kontrollen durchgeführt werden

können, um die einwandfreie Funktion der individuellen Klärsysteme zu überprüfen,

diese werden jedoch bei weitem nicht systematisch durchgeführt.

Die Einführung einer Zulassung für individuelle Klärsysteme vor über 10 Jahren erlaubte

die Einführung höherer technischer Anforderungen an die installierten Systeme.

Kontrollen vor Ort zeigen jedoch, dass es noch zahlreiche Probleme hinsichtlich der

Installation, der Überwachung, der Wartung und der Beseitigung von Klärschlamm bei

diesen Systemen gibt.

Insbesondere die fehlende Wartungsverpflichtung und generell die Überwachung der

vorhandenen individuellen Klärsysteme führen zu einem relativ schnellen

Effizienzverlust bei den installierten Systemen.

Umsetzung

- Änderung der Gesetzgebung, um die Einführung einer besseren Überwachung der

vorhandenen individuellen Klärsysteme zu ermöglichen, die von der öffentlichen Hand

übernommen wird.

- Realisierung, Koordinierung und Finanzierung dieser Überwachung durch die SPGE

unter Beteiligung des Privatsektors bei der Wartung und Leerung der individuellen

Klärsysteme und der zugelassenen Reinigungsunternehmen und der Wallonischen

Region (DEE) bei der Kontrolle und Überwachung der installierten individuellen

Klärsysteme.

Etappen

Vorläufiger

Zeitplan

1 Änderung (durch Erlasse und Reglementierung) der Gesetzgebung

zwecks Gewährleistung einer systematischen Überwachung von

installierten individuellen Klärsystemen

2015

2 Umsetzung der Maßnahme

2016-2021

Leitung

Société Publique de Gestion de l’Eau (SPGE - Öffentliche Gesellschaft für

Wasserbewirtschaftung)

Angeschlossene

Partner

ÖDW - DGO3 - Abteilung Umwelt und Wasser

Zugelassene Reinigungsunternehmen

Privatsektor bei der Wartung und Leerung der individuellen Klärsysteme.