Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
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Einzelheiten der Maßnahme
0070_02 - Einrichtung eines Dienstes für die Kontrolle und die Verbesserung der autonomen
Abwasserreinigung
Gegenstand
Erhöhung der Lebensdauer bestehender individueller Klärsysteme durch eine bessere
Überwachung der Installation, des Betriebs, der Wartung, der Kontrollen und der
Beseitigung von Klärschlamm aus diesen Systemen.
Begründung
Wenn ein individuelles Klärsystem installiert wird, sieht die aktuelle Gesetzgebung vor,
dass das System vom Privathaushalt „nach bestem Wissen und Gewissen“ verwaltet
wird. Der Privathaushalt muss daher für die Wartung seines Systems und die Beseitigung
von überschüssigen Klärschlamm sorgen. Er ist daher von der Zahlung der tatsächlichen
Kosten der Abwasserreinigung befreit.
Es gibt keinerlei Wartungsverpflichtung (zumindest nicht für individuelle Klärsysteme <
20 EW).
Die Gesetzgebung sieht vor, dass von der Verwaltung Kontrollen durchgeführt werden
können, um die einwandfreie Funktion der individuellen Klärsysteme zu überprüfen,
diese werden jedoch bei weitem nicht systematisch durchgeführt.
Die Einführung einer Zulassung für individuelle Klärsysteme vor über 10 Jahren erlaubte
die Einführung höherer technischer Anforderungen an die installierten Systeme.
Kontrollen vor Ort zeigen jedoch, dass es noch zahlreiche Probleme hinsichtlich der
Installation, der Überwachung, der Wartung und der Beseitigung von Klärschlamm bei
diesen Systemen gibt.
Insbesondere die fehlende Wartungsverpflichtung und generell die Überwachung der
vorhandenen individuellen Klärsysteme führen zu einem relativ schnellen
Effizienzverlust bei den installierten Systemen.
Umsetzung
- Änderung der Gesetzgebung, um die Einführung einer besseren Überwachung der
vorhandenen individuellen Klärsysteme zu ermöglichen, die von der öffentlichen Hand
übernommen wird.
- Realisierung, Koordinierung und Finanzierung dieser Überwachung durch die SPGE
unter Beteiligung des Privatsektors bei der Wartung und Leerung der individuellen
Klärsysteme und der zugelassenen Reinigungsunternehmen und der Wallonischen
Region (DEE) bei der Kontrolle und Überwachung der installierten individuellen
Klärsysteme.
Etappen
Vorläufiger
Zeitplan
1 Änderung (durch Erlasse und Reglementierung) der Gesetzgebung
zwecks Gewährleistung einer systematischen Überwachung von
installierten individuellen Klärsystemen
2015
2 Umsetzung der Maßnahme
2016-2021
Leitung
Société Publique de Gestion de l’Eau (SPGE - Öffentliche Gesellschaft für
Wasserbewirtschaftung)
Angeschlossene
Partner
ÖDW - DGO3 - Abteilung Umwelt und Wasser
Zugelassene Reinigungsunternehmen
Privatsektor bei der Wartung und Leerung der individuellen Klärsysteme.